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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 1 Minute

Viele Broker erfüllen nur Mifid-Mindestmaß

Deutschlands Banken erfüllen bei der bestmöglichen Orderausführung (Best Execution) lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen. Das geht aus einer aktuellen Studie des E-Finance Lab (EFL) hervor. Das gemeinsame Forschungsinstitut der Universität Frankfurt und der TU Darmstadt untersuchte die Geschäftspraktiken der 100 größten Kreditinstitute und von 15 Onlinebrokern in Deutschland.

„Viele Häuser haben sich bei der Auftragsausführung auf die Minimalanforderungen beschränkt“, erklärt EFL-Projektleiter Peter Gomber. Die veröffentlichten Mindestangaben sind für den Kunden häufig kaum aussagekräftig: „Die angebotenen Ausführungsplätze für Wertpapiergeschäfte sind bei den meisten Anbietern nur abstrakt formuliert.“ Lediglich 24 Prozent der untersuchten Anbieter nennen ihre Rangfolge bei der Wahl des konkreten Handelsweges.

Seit einem Dreivierteljahr schreibt die EU-Richtlinie Mifid Finanzvertrieben die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen vor, die so genannte Best Execution. Wertpapierfirmen müssen die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben sicherstellen und die wesentlichen Maßnahmen als Ausführungsgrundsätze ihren Kunden mitteilen.

In einer EFL-Studie im vergangenen Jahr kündigte rund ein Drittel der Unternehmen an, ihre Ausführungsgrundsätze als Wettbewerbsfaktor nutzen zu wollen. „Aktuell ist das nur selten erkennbar“, so Gomber. „Die Mifid eröffnet als Treiber des Wettbewerbs neue Chancen, die bisher aber nur in Ansätzen genutzt werden.“

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