„Vielleicht sogar bis Ende 2020“ Betriebsrentner müssen auf Entlastung warten
Um die Betriebsrentner bei den Krankenkassenbeiträgen zu entlasten führte die Bundesregierung Ende 2019 einen Freibetrag von 159,25 Euro ein. Wer eine Betriebsrente von weniger als 159,25 Euro erhält, bleibt beitragsfrei. Bei höheren Renten werden nur für die Beträge, die über dem Freibetrag liegen, GKV-Beiträge fällig.
Obwohl die Regelung bereits zum 1. Januar in Kraft treten sollte, müssen die Betriebsrentner wohl länger auf die versprochene Entlastung warten. Denn die Technik hinkt der Gesetzgebung hinterher. „Die Kranken- und Versorgungskassen konnten ihre technischen Systeme nicht rechtzeitig umstellen, um die Beiträge neu zu berechnen", erklärt die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) in einem Informationsblatt. Dies könne noch einige Monate dauern, „vielleicht sogar bis zum Ende des Jahres 2020".
Hallo, Herr Kaiser!
Allerdings versprechen die Krankenkassen, die zu viel gezahlten Beiträge rückwirkend zu erstatten.