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BVI-Experten im Podcast Zukunftsfinanzierungsgesetz: „Wir sehen uns dem nächsten Angriff auf die Aktionärsrechte ausgesetzt“

Roland Busch, Mitglied des Siemens-Vorstand bei der virtuellen Hauptversammlung
Roland Busch, Mitglied des Siemens-Vorstand bei der virtuellen Hauptversammlung: Viele deutsche Unternehmen verzichten auf eine Präsenzveranstaltung. | Foto: Imago Images / Sven Simon

„Am 17. Mai wurde möglicherweise ein neuer Rekord geknackt: An diesem Tag fanden 35 Hauptversammlungen gleichzeitig statt – auch vier Unternehmen aus dem Dax waren darunter“, so Spyra-Sachse, Experte für Corporate Governance beim BVI. Der Hintergrund: Im vergangenen Jahr wurde die virtuelle Hauptversammlung (HV) durch den Gesetzgeber eingeführt. Wie sich das auf die Aktionärsrechte auswirkt, diskutiert Spyra-Sachse mit dem Chef des Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) Thomas Richter.

Virtuelle Hauptversammlungen (HV) werden bei Unternehmen zunehmend beliebter – und dennoch: 35 HVs an einem Tag zu besuchen sei schon für institutionelle Aktionäre eine Herausforderung, für Kleinaktionäre jedoch kaum möglich, bemängeln die Experten.

Ein Gewinn: Anders als während der Corona-Pandemie wurden die virtuellen Formate mittlerweile den Präsenzveranstaltungen angepasst und Aktionäre besitzen unabhängig von der Veranstaltungsform dieselben Rechte. Was konkret bedeute: Anteilseigner haben das Frage-Rede- und Auskunftsrecht. Womit sie im Rahmen der Generaldebatte in einen Dialog treten können.

 

„Das bedeutet aber nicht, dass wir virtuelle Formate befürworten“, stellt Spyra-Sachse klar. Denn eine weitere Hürde virtueller Veranstaltungen seien auch technische Schwierigkeiten. „Die wenigstens HVs in den vergangenen Tagen und Wochen sind einwandfrei gelaufen“, bemängelt der Governance-Experte.

Und dennoch nutzen viele Firmen die Möglichkeit: Im Dax haben nur zwölf Unternehmen eine Präsenzveranstaltung, darunter die Deutsche Telekom und BASF. Die restlichen 28 HVs werden digital abgehalten. Im M-Dax und S-Dax sehe es dagegen besser aus, zumindest statistisch gesehen. Dort liege das Verhältnis bei 50/50 – womit etwa die Hälfte der HVs in Präsenz stattfinden. Was unter anderem daran liege, dass die Unternehmen oftmals kleiner und die Veranstaltungen dadurch mit weniger Aufwand verbunden sind.

Geplantes Zukunftsfinanzierungsgesetz gefährdet Aktionärsrechte

Aber nicht nur virtuelle HVs halten Aktionäre derzeit auf Trab: Auch das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz bietet Gesprächsstoff. Der Entwurf der FDP soll die Aktienkultur in Deutschland stärken. Dafür möchte die Partei Start-ups und Wachstumsunternehmen den Börsengang erleichtern. Was Gründer bisher angeblich vom Börsenparkett fernhalte: Die Angst, die Kontrolle über das eigene Unternehmen zu verlieren. „Klingt im ersten Moment nachvollziehbar“, findet Richter. Spyra-Sachse ist jedoch kritisch: „Mit dem Gesetz sehen wir uns dem nächsten Angriff auf die Aktionärsrechte ausgesetzt.“

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Denn der Entwurf sieht vor, Mehrstimmrechtsaktien einzuführen – ein Vorschlag, dem laut dem Governance-Experten die Datengrundlage fehle.  „Wir haben bei der Deutschen Börse nachgefragt, wie viele Unternehmen nicht an die Börse gegangen sind, weil sie nicht die Möglichkeit von Mehrstimmrechtsaktien hatten, die Antwort war erschreckend: Es kam nichts.“ Vielmehr sieht Spyra-Sachs die Rechte von Aktionären in Gefahr, indem das „one share, one vote“-Prinzip ausgehebelt wird und Gesellschaftern mehr Stimmen eingeräumt werden, als ihnen mit Blick auf Kapitalbeteiligungen zustehen.

„Institutionelle Investoren meiden Unternehmen mit Mehrstimmrechten, warum sollen Kleinanleger sich dann dafür begeistern“, wundert sich auch Richter.

Ein weiterer Widerspruch: Unterschiedliche Initiativen fordern von Aktionäre in Sachen Nachhaltigkeit mehr Druck auf die Unternehmen auszuüben – ein Vorhaben, das mit Mehrstimmrecht schwierig werden könnte.

Deshalb fordert Spyra-Sachse, die Möglichkeit von Mehrstimmrechtsaktien nur auf Start-ups zu beschränken. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass diese Option verfalle, sobald Start-ups aus den Kinderschuhen raus sind.

>> Die ganze Podcast-Folge kannst du dir hier anhören.

 

 

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