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Volkskrankheit Depression

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Was zahlt die Krankenkasse: Grundsätzlich muss der Therapeut eine Kassenzulassung haben, sonst übernehmen die Kassen nichts. Auch muss beim Patienten eine „psychische Störung mit Krankheitswert“ festgestellt werden, wozu eine Depression aber gehört. Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie übernehmen die Kassen in der Regel 50 Stunden, in besonderen Fällen bis zu 80, maximal aber 100 Stunden. Bei der Psychoanalyse sind es je 160, 240 und maximal 300 Stunden, bei der Verhaltenstherapie 45, 60 und maximal 80 Stunden.

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