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Serie Produkt-Check „Der Volkswohl Bund bringt seine BU-Versicherung voran“

Elektronikingenieur bei der Arbeit: Beim Volkswohl Bund müssen Versicherte die Arbeitsunfähigkeitsklausel nicht unbedingt zu Beginn in die Berufsunfähigkeitsversicherung einbauen.
Elektronikingenieur bei der Arbeit: Beim Volkswohl Bund müssen Versicherte die Arbeitsunfähigkeitsklausel nicht unbedingt zu Beginn in die Berufsunfähigkeitsversicherung einbauen. | Foto: imago images/Addictive Stock

Viele Versicherer verkürzen die Abstände zwischen Tarif-Updates. Eine Ausnahme ist der Volkswohl Bund. Die Gesellschaft aus Dortmund ließ sich bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) fast zwei Jahre Zeit. Inzwischen gibt es jedoch folgende Neuerungen (>> zur Langversion der Analyse): 

Finanzielle Angemessenheit umgestellt

Dieser Punkt war vor allem für Akademiker und Gutverdiener ein Hindernis. Zur Berechnung der maximalen Absicherungshöhe nutzte der Volkswohl Bund bisher das Nettogehalt als Basis, welches ab einem Nettoeinkommen von über 25.000 Euro pro Jahr massiv sinkt. Hier gibt es eine Verbesserung – die Anrechnung erfolgt nun mit 65 Prozent des Bruttogehalts (maximal 85.000 Euro). In der Praxis konnte ein Maschinenbauingenieur mit 60.000 Jahresbrutto- und 35.656 Euro Jahresnettoeinkommen bisher 2.600 Euro absichern. Nach dem Update sind 3.250 Euro möglich. 

Tobias Bierl, Foto: YOWE

Da Versicherte im BU-Leistungsfall weiterhin Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen und auch kein Cent mehr in die gesetzliche Rentenversicherung fließt, war die Umstellung vom Netto- auf das Bruttogehalt ein notwendiger Schritt. Außerdem hat der Volkswohl Bund seine Vertragsbedingungen in puncto Nachversicherung verändert: Ab jetzt können Kunden bei steigendem Gehalt maximal 60 Prozent ihres Bruttoeinkommens absichern. Bisher lag dieser Schwellenwert bei 80 Prozent des Nettogehalts. 

Arbeitsunfähigkeitsklausel hat nun „gute Form“

Die maximale Leistungsdauer der Gelbe-Schein-Regelung von 36 Monaten beim Volkswohl Bund ist nach wie vor spitze. Leider mussten Versicherte dafür bisher einen umfangreichen Leistungsantrag stellen. Dieser entfällt jetzt, Versicherte können auch nur die Leistung aus der Arbeitsunfähigkeitsklausel ziehen. 

Gelber Schein kann später eingebaut werden

Ein leiser Trend, der sich fortsetzt. Versicherte müssen die Arbeitsunfähigkeitsklausel nicht zu Beginn einbauen, sondern können diese bei bestimmten Ereignissen bis zum 50. Lebensjahr nachträglich ergänzen. Es gibt jedoch zum Schutz des Kollektivs eine Frage nach längeren Phasen der Arbeitsunfähigkeit in den vorangegangenen 24 Monaten. 

Einstufung nach dem Studiengang

Die bisherige Praxis der Einstufung nach Zielberuf war nicht mehr praxisorientiert und sowohl für Vermittler als auch für Kunden unpassend. Welchen Zielberuf sollte denn ein Student der Volkswirtschaftslehre angeben? Es gab immer wieder unnötige Fragen und Unklarheiten. 

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Keine Nachmeldung des Berufs in Nachversicherung

Üben Versicherte eine weitere Tätigkeit mit höherem Risiko aus, kann dies teuer werden. Viele Versicherer verzichten bei der Nachversicherung mittlerweile nicht nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch auf eine erneute Risikoprüfung. Der Volkswohl Bund fragte bisher nur bei Angestellten nicht den aktuellen Beruf in der Nachversicherung an. Das erweiterte die Gesellschaft jetzt auf Studenten. Das heißt aber auch: Bei versicherten Kunden, die als Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, fragt sie weiterhin den Beruf ab. Der Volkswohl Bund fürchtet wohl, sich ein negatives Kollektiv ins Haus zu holen: Abschluss als Realschüler, Ausbildung und Angestelltenverhältnis als Heizungsbauer.

Prämiensenkung

Wie es sich mittlerweile für ein großes Update gehört, justierte der Volkswohl Bund auch die Prämien für manche Berufe feiner. Davon profitieren vor allem Akademiker, deren Versicherung sowieso schon günstig ist. Die Spreizung nimmt also zu. Der Volkswohl Bund will jedoch bei allen akademischen Berufen unter den Top 3 sein – das ist im Sinne der Beitragsstabilität löblich.

Bessere medizinische Untersuchungsgrenzen

Medizinische Untersuchungsgrenzen sind in Zeiten von Inflation und dem damit verbundenen Kaufkraftverlust bedauerlicherweise nicht der große Wurf. Immerhin trauen sich erste Versicherer, mit den normalen Antragsfragen schon direkt 3.000 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente abzusichern. Der Volkswohl Bund fixiert die Grenze weiter bei 2.500 Euro. Was verbessert wurde: Bisher mussten Personen über 35 Jahre bei einer Absicherungshöhe ab 2.001 Euro schon einen ärztlichen Befundbericht vorlegen. Hier verschob die Gesellschaft das Alter auf 50 Jahre. Zudem verbesserte sie bei hohen BU-Renten den Forderungskatalog. Da wir aber bei einer gewünschten erhöhten Absicherung oftmals zwei Anbieter heranziehen, ist der Mehrwert gering.

Bessere Definitionen

Für Schüler und Studenten verbesserte der Volkswohl Bund Definitionen. Bei Schülern berücksichtigt die Gesellschaft nun den konkreten Schulalltag, zum Beispiel die Ausgestaltung des Unterrichts. Zudem verzichtet sie auf die Verweisung auf eine andere Schulform. Bei Studierenden berücksichtigt der Volkswohl Bund ebenfalls den konkreten Alltag. Der Volkswohl Bund löste einige drängende Probleme endlich sauber und kundenorientiert. Die Bedingungen des Versicherers waren jedoch auch schon vor dem jüngsten Tarif-Update ordentlich. Er glänzt mit einem tollen Vermittler- und Kundenservice und einer sehr individuellen Risikoprüfung für die anonyme Risiko-Voranfrage.

Über den Autor:

Tobias Bierl ist Finanzberater, Versicherungsmakler und Geschäftsführer der Finanzberatung Bierl aus dem bayerischen Kirchenrohrbach. 

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