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Volkswohl Bund BU-Leistungen jetzt auch mit Krankenschein

Der Volkswohl Bund bietet im Rahmen seiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) jetzt auch die Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit an. Gegen einen Aufschlag können Kunden einer neuen selbstständigen Volkswohl-Bund-BU diese Leistung dazu buchen.

Die Zusatzleistung funktioniert so: Ist ein Versicherter mindestens sechs Monate am Stück krank, hat er Anspruch auf Leistungen in Höhe der BU-Rente. Die zahlt der Volkswohl Bund bei Vorlage des Krankenscheins (oder mehrerer ununterbrochener Krankscheine) rückwirkend.

Die Zahlung deckt höchstens 18 Krankheitsmonate ab. Sollte der Versicherte dann als dauerhaft berufsunfähig eingestuft werden, geht die Zahlung in eine BU-Rente über.

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