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Vom 34c-Berater zum Vermögensverwalter: „In fünf Monaten zur Bafin-Lizenz“

in FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten
Stefan (links) und Guido Bauer leiten gemeinsam <br>mit Gründer Franz Heinrich Bauer (nicht im Bild) die<br>Franz Heinrich Bauer GmbH & Co. KG in Münster.
Stefan (links) und Guido Bauer leiten gemeinsam
mit Gründer Franz Heinrich Bauer (nicht im Bild) die
Franz Heinrich Bauer GmbH & Co. KG in Münster.
DAS INVESTMENT.com: Wie lange dauerte das Zulassungsverfahren bei der Bafin und welche Kosten kamen auf Sie zu?

Stefan Bauer
: Wir haben für die Zweitfirma Franz Heinrich Bauer Asset Management GmbH & Co. KG die Lizenz für Anlageberatung, Anlage- und Abschlussvermittlung beantragt, die wir nach fünf Monaten erhalten haben. Die behördlichen Kosten betragen 2.000 Euro, dazu kommt der Erstbeitrag bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Höhe von 300 Euro. Wir haben das komplette Zulassungsverfahren von einem Fachanwalt begleiten lassen, dafür waren weitere 12.000 Euro nötig. Künftig rechnen wir mit Kosten für den Wirtschaftsprüfer in Höhe von 8.000 Euro jährlich.

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: Warum externe Hilfe?

Bauer: Das Zulassungsverfahren ist extrem aufwändig. Mehrere Hundert Seiten Unterlagen müssen erstellt werden, dazu gehören verschiedene Meldungen zu den Personen der Auftraggeber, Angaben zur „Conflict-of-Interest“ Policy, das Anlageprotokoll, Kundeninformationen nach Paragraf 31 Absatz 3 Wertpapierhandelsgesetz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen etc. Sie müssen auch einen Businessplan einreichen, der drei Jahre umfasst, sowie Leitsätze für das Mitarbeitergeschäft aufstellen.

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: Die künftigen Kosten für die EdW schreckten sie nicht?

Bauer: Uns ist die Problematik mit den EdW-Zahlungen wegen Phoenix sehr bewusst. Eine Aufteilung des Geschäftes in zwei Gesellschaften oder Outsourcing ist angesichts der Problematik nicht selten in der Branche, ansonsten bringen Vermögensverwalter unter Umständen ihr Hauptgeschäftsmodell in Gefahr. Wir planen ohnehin nicht das komplette Geschäft über das neue Unternehmen laufen zu lassen, da dort die Mindestanlagesumme 250.000 Euro beträgt.
DAS INVESTMENT.com: Sie haben lange Jahre die Fondsvermittlung mit einer Gewerbeerlaubnis betrieben. Warum gerade jetzt die KWG-Lizenz?

Bauer: Wir wollten vor der Welle schwimmen. Die Ausnahmegenehmigung, die den Vertrieb von Investmentfonds mittels Paragraf 34c der Gewerbeordnung erlaubt, kann jederzeit fallen. Unsere Kunden haben zudem signalisiert, dass sie Finanzinstrumente, die sie bislang bei Banken deponiert haben, transferieren würden, wenn wir über die entsprechende Erlaubnis verfügen. Der aufsichtsrechtliche Aufwand für die KWG-Erlaubnis lohnt sich ab einem Bestandsvolumen von mindestens 50 Millionen Euro.

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: Haben Sie Alternativen geprüft?

Bauer: Ja, wir haben lange überlegt. Ein Haftungsdach erschien uns ungeeignet, denn wir müssten dann in fremdem Namen auftreten – das ist undenkbar für uns. Auch der Weg über das Ausland gefiel uns nicht, man kommt schnell in den Ruch der Unseriosität, wenn man Kunden erklären muss, dass man über eine Tochter in Liechtenstein oder Luxemburg agiert. Den größten Vorteil der KWG-Lizenz sehen wir darin, beim Kunden völlig unabhängig auftreten zu können.

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