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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Von März 2013 bis Ende 2015 Steuernachforderungen: Bund und Länder prüfen Cum-Cum-Geschäfte

Die Finanzämter der Länder sollen Cum-Cum-Geschäfte der Banken, die um den Dividendenstichtag herum durchgeführt wurden, aufgreifen können und die steuerliche Vergünstigung im Falle eines Missbrauchs versagen können. Bund und Länder haben sich dazu auf bundeseinheitliche Kriterien für die Prüfung von Cum-Cum Geschäften verständigt. Das erklärt das Bundesfinanzministerium am späten Dienstag.

"Damit erhalten die Finanzämter Klarheit, wie sie die rechtswidrigen Cum-Cum-Gestaltungen der Vergangenheit aufarbeiten sollen", sagte der parlamentarische Staatssekretär Michael Meister in einer Presseerklärung. "Wir sichern mit dem Beschluss das Steueraufkommen von Bund und Ländern."

Alle Sachverhalte mit Cum-Cum-Transaktionen werden geprüft, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. In die Prüfung eingezogen werden Geschäfte ab März 2013, als der Gesetzgeber die Dividendenbesteuerung für inländische und ausländische Anleger angeglichen hatte.

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Härtere Gangart gegen umstrittene Dividendengeschäfte der Vergangenheit

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat in den vergangenen Monaten auf eine härtere Gangart gegen umstrittene Dividendengeschäfte der Vergangenheit gedrungen. Er hatte sich insbesondere gegen ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums gewandt, das von Experten als Freibrief für die dubiosen Steuer-Geschäfte der Banken gewertet wurde.

So hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lange Zeit die Auffassung vertreten, dass die Steuerverluste aus Cum-Cum Geschäften nicht eingefordert werden könnten. Die Praxis war seiner Ansicht zwar "nicht legitim", laut Rechtssprechung seien Cum-Cum-Geschäft jedoch legal gewesen, hatte der Finanzminister im Mai vergangenen Jahres erklärt.