Von wegen tot R+V bringt neue klassische Police auf den Markt
Der Kunde kann die Versicherungsdauer und damit den Auszahlungszeitpunkt nach vorn oder hinten schieben. Bedingung ist dabei: Verkürzt werden kann um bis zu fünf Jahre, aber nicht vor das Endalter 62 Jahre. Wer sich für eine Verlängerung entscheidet – spätestens bis zum Endalter 85 Jahre –, zahlt trotzdem bloß bis zum ursprünglich vereinbarten Endtermin seine Beiträge.
Kunden kommen aber auch während der Laufzeit an ihr Geld ran. Frühestens fünf Jahre nach Vertragsbeginn ist eine Teilkündigung möglich. Dann können die Versicherten Geld aus dem Vertrag entnehmen. Die R+V-KapitalPolice kann man mit laufendem Beitrag, aber auch per Einmalbeitrag abschließen, die Mindestversicherungssumme beträgt 2.000 Euro. Wer sich für den laufenden Beitrag entscheidet, kann die Zahlungen zudem dynamisieren. Zuzahlungen sind ebenfalls möglich.
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