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Schlimme Finger im Februar 2022 Vor diesen Finanzakteuren warnt aktuell die Bafin

Sitz der Finanzaufsicht in Bonn
Sitz der Finanzaufsicht in Bonn: Die Bafin rüffelt regelmäßig Finanzmarktteilnehmer, die die Spielregeln am hiesigen Markt unterlaufen. | Foto: imago images / Schöning

Im Monat Februar hat die Bafin einmal mehr diverse Finanzmarktteilnehmer zur Ordnung gerufen und in mehreren Fällen Geldstrafen im bis zu sechsstelligen Bereich verhängt.

Gerüffelt wurden unterschiedliche Fehltritte. Wir haben zusammengestellt, um welche Unternehmen es dabei ging und was die Bafin beanstandet hat. Die Informationen stammen von der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Varengold Bank halte zu geringe Eigenmittel vor, rüffelt die Bafin. Das Institut habe gegen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen. Ergeben habe das eine Sonderprüfung des Instituts. Die Bafin ordnete zusätzliche Eigenmittel gemäß Paragraf 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 Kreditwesengesetz (KWG) an.

Die Singulus Technologies Aktiengesellschaft habe gegen Pflichten der Finanzbericherstattung verstoßen, heißt es von der Bafin weiter. Es soll um Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2020 gehen. Singulus Technologies soll 220.000 Euro Strafe zahlen.

Auch das E-Commerce-Unternehmen Sleepz wird mit einer Geldbuße belegt. Dort habe man es versäumt, der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 verfügbar zu machen. 120.000 Euro Strafe soll Sleepz deswegen nach Willen der Bafin entrichten.

Ebenfalls soll die Syzygy AG zahlen. 57.000 Euro Strafe fordert die Bafin, nachdem Syzygy nicht öffentlich gemacht habe, ab wann und wo man Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlicht habe – neben der Veröffentlichung im Unternehmensregister. Einen ebensolchen Verstoß will die Bafin bei Eyemaxx Real Estate beobachtet haben. Hier geht es um Unterlagen für das Geschäftsjahr 2019/2020: Eyemaxx soll 130.000 Euro zahlen.

Mit einem Bußgeld von 70.000 Euro belegte die Bafin darüber hinaus eine nicht näher benannte Privatperson. Diese habe gegen Meldepflichten nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen. Eine weitere nicht benannte Privatperson soll 10.000 Euro zahlen – hier wegen Verstoßes gegen Finanzberichtspflichten nach WpHG.         

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Die Bafin äußerte sich darüber hinaus auch zu dem S-Dax-Unternehmen Grenke und der mit ihm verbundenen Grenke Bank. Eine Sonderprüfung durch die Bafin im Herbst 2020 und Frühjahr 2021 habe eine „nicht ordnungsgemäße Geschäftsorganisation“ und „organisatorische Mängel in der Geldwäscheprävention“ ergeben. Grenke sollte die Mängel beheben. Zudem legte die Bafin jetzt Details zu den Eigenmitteln fest, die Grenke im Zuge der Neuorganisation vorhalten müsse. Für die Zukunft stellt die Bafin auch eine Nachprüfung bei dem Unternehmen in Aussicht. Im vergangenen Jahr war Grenke für kurze Zeit aus dem S-Dax ausgeschlossen worden.

Von der Volksbank Ober-Mörlen fordert die Finanzaufsicht einen sogenannten Kapitalzuschlag, das Institut soll demnach einen stärkeren Kapitalpuffer vorhalten.

Das Unternehmen 4D Med Limited darf keine Aktien mehr öffentlich anbieten, beschied die Bafin zudem. Das US-Unternehmen habe EU-Prospektpflichten verletzt.           

Ebenso verwarnte die Bafin einen nicht näher benannten Geschäftsleiter einer Bank. Der Manager habe gegen Paragraf 25a Abs. 1 KWG und damit gegen organisatorische Pflichten verstoßen. Weitere Details zu dem Fall nennt die Finanzaufsicht nicht.  

Eine Strafe wegen Verstoßes gegen ordnungsgemäße Berichterstattung will die Bafin dem Unternehmen Marudai Food auferlegen. Dieses soll 690.000 Euro Strafe zahlen: Es geht um Mängel im Finanzbericht für das Geschäftsjahr 2019/2020.

Last but not least rügt die Bafin den Unternehmer Sascha Magsamen. Dieser solle Mitteilung über die Anzahl bestimmter von ihm gehaltener Aktien machen. Die Information soll neben der Bafin auch an die Unternehmen Tiscon, Spobag und Ecotel Communication gehen, fordern die Finanzaufseher. 

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