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Schlimme Finger im April 2022 Vor diesen Finanzakteuren warnt aktuell die Bafin

Das Porsche-Museum in Stuttgart
Das Porsche-Museum in Stuttgart: In zwei Fällen aus dem April, boten Unternehmen Verbrauchern unerlaubt Porsche Aktien an. | Foto: Imago Images / Jan Huebner

In ihrem monatlichen Journal führt die Finanzaufsicht Bafin leider nicht mehr auf, welche Finanzunternehmen sie sich im Monat davor zur Brust genommen hat. Allerdings haben wir in der Datenbank nachgesehen und führen hier die wichtigsten Fälle auf:

Bußgelder

Mit einer Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro rechnen muss Softing, ein Unternehmen, das Hard- sowie Software für die industrielle Automatisierung und Fahrzeugelektronik entwickelt. Grund ist ein Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung. Das Unternehmen hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgemacht. Softing legte jedoch Einspruch ein.

Erneut eine hohe Summe zahlen muss Zhong De Waste Technology. Das Bundesamt für Justiz hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 750.000 Euro festgesetzt. Der deutsch-chinesischer Hersteller von Müllverbrennungsanlagen hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2019 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Das Unternehmen legte jedoch Beschwerde gegen den Bescheid ein.

Unerlaubt unterwegs

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Einige Firmen handeln jedoch ohne diese erforderliche Erlaubnis. Auf diese Fälle wurde die Bafin aufmerksam:

Keine Erlaubnis für das Einlagegeschäft besitzt die Select Verwaltungs. Die Gesellschaft hat als NPL Select – vor seiner Umwandlung in die Select Verwaltungs – aufgrund von Darlehensverträgen mit zivilrechtlich unwirksamer qualifizierter Nachrangklausel Anlegergelder entgegengenommen und diese zum Teil nicht zurückgezahlt. Deshalb muss das Unternehmen die Geschäftstätigkeit einstellen.

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Außerdem das Einlagengeschäft einstellen und bereits bestehende Geschäfte abwickeln muss UDI Energie Festzins 11 UG. Das Unternehmen nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an. Konnte jedoch nicht die dafür erforderliche Erlaubnis der Bafin vorweisen. Die Abwicklungsanordnung seitens der Aufsicht, verpflichtet die Firma zusätzlich, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Sofort das Kreditgeschäft niederlegen und unverzüglich abwickeln muss zudem Credit NL. Das Unternehmen betreibt die Internetseite credit-nl.com, mittels der es Kunden in Deutschland Privat- und Unternehmensdarlehen gewährt. Das Unternehmen kontaktiert darüber hinaus Kunden in Deutschland per E-Mail und wirbt für sein Angebot. Über die erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft dabei aber nicht.

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