Achtung, dieser Anbieter tut nur so, als habe er eine Bankerlaubnis! Zu jener Finanzanlage gibt es gar keinen Anlageprospekt. Vorsicht, jemand ruft massenhaft bei Verbrauchern an, gibt sich als Bafin aus und will Daten ausspähen. Oder auch: Jemand bietet ein windiges Finanzprodukt an, sammelt das Geld ein und taucht dann einfach ab.
Was an Regelverstößen und Betrugsversuchen am deutschen Finanzdienstleistungsmarkt vorkommt, dokumentiert regelmäßig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Finanzaufseher scannen den hiesigen Markt und geben dort, wo sie es für nötig erachten – Warnungen an Verbraucher heraus. Diese stehen zum einen auf der Internetseite der Bafin, zum anderen verschicken die Finanzaufseher sie auf Wunsch auch regelmäßig per E-Mail.
DAS INVESTMENT hat zusammengetragen, welche Verstöße im abgelaufenen Monat August Thema waren.
Ohne Lizenz unterwegs
Eine ganze Reihe von Anbietern hat Finanz- oder Wertpapiergeschäft angeboten, ohne die dafür nötige Erlaubnis zu besitzen.
Die Bafin warnt in dem Zusammenhang vor den Betreibern der Webseiten Cryptonics.net und financewise.cc. Ebenso sei die Handelsplattform auf der Seite roborando.com kein von der Bafin abgesegnete Finanzangebot – auch wenn die Anbieter das behaupteten. Dasselbe treffe auf cryptowall-trading.de zu.
Ein Unternehmen, das sich Passivio Ltd. nennt und nach eigenen Angaben auf den Seychellen ansässig ist, bietet deutschen Kunden Vermögensverwaltung in Kryptowährungen an. Auch hier fehlt laut Bafin die Erlaubnis. Ohne Lizenz ist auch Fortexs (fortexs.com) unterwegs. Das Unternehmen besitze weder einen Geschäftssitz in London noch die behauptete Lizenz der Finanzaufsicht von Zypern, Belize und Mauritius.
Ebenso habe NetProfit, das sich als Tochter eines von der britischen Aufsicht für Finanzdienstleister FSA (Financial Services Authority) lizenzierten Instituts ausgibt, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bank- und Wertpapiergeschäft.
Die Anbieter der Website spar-anlagen.com bieten Vermögensverwaltung an und schlagen potenziellen Kunden vor, auch gleich ein Online-Depot einzurichten. Finger weg, warnt die Bafin: Der vermeintlich in Bern ansässige Anbieter besitze keine Banklizenz.
Über die Website avantaxinvestgroup.com werden Aktien von Green Technologies Group Ltd angeboten – ein Unternehmen, vor dem die Bafin bereits gesondert gewarnt hat. Auch der Aktienvermittler selbst habe keine Bafin-Erlaubnis für solches Geschäft.
Ebenso fehle den Unternehmen Bull Invest (Internetseiten bullinvest.in und bullinvest.trade), Cronos Fund (cronos.fund), DGB Markets (dbg-coltdfx.com), Euprofits-Finanzportal (euprofits.com), Eternity Business Ltd., GFA Capital (Website gfacapital.org), Global Rockies (globalrockies.ch), Rise Invest (riseinvest.me), CorsairControl Investment (corsaircontrol.pro), Lendowl (lendowl.co), Omers Finance (omersfinance.ltd), First Invest Capital (first-investcapital.com), Tensor Alpha AG (tensor.ag) und Verwaltungs Notar (verwaltungsnotar.online) laut Bafin die nötige Erlaubnis, um in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten.
Eine solche Erlaubnis fehle auch einem Anbieter, der sich wahlweise Swiss Algo, CentralKasse und emgprime nennt und die Website swissalgo.org betreibt. Auch hier sollten Anleger vorsichtig sein, warnt die Bafin.
Dubioses Netzwerk
Die Finanzaufsicht warnt ebenso vor dem Aktien-Verkäufer Seidel Finance mit angeblichem Sitz in London und New York. Dieser steht offenbar mit dem Anbieter Baring Private Equity London in Verbindung, denn dieses Unternehmen wiederum trete unaufgefordert an Kunden des Trading-Anbieters Interactiv Global Brokers heran – vor dem die Bafin bereits im März warnte: Man wolle den Kunden Aktien des Unternehmens Ecological Technologies Ltd. abkaufen. Damit das Geschäft zustande kommt, müssten die Kunden allerdings einen Mindestbestand der Aktien halten. Um auf diese Zahl zu kommen, könnten sie sich an das bereits erwähnte Seidel Finance wenden, wird vorgeschlagen. Der Bafin sind alle aufgeführten Geschäfte verdächtig.
Identitätsdiebstahl: Unter falscher Flagge
Ein anderer Anbieter nutzt laut Bafin auf unlautere Weise die Bekanntheit der Blocknox GmbH aus. Das echte Unternehmen Blocknox besitzt eine Bafin-Erlaubnis für Kryptoverwahrung und arbeitet den Handelsplattformen Bison und BSDEX zu. Allerdings haben die Websites blocknox.net, und blocknox.co.uk und blocknox.live mit allen dreien nichts zu tun. Die Betreiber jener Websites besitzen laut Bafin keine Lizenz zur Kryptoverwahrung.
Auch die Betreiber von eukrypto.com und eukrypto.site segeln unter falscher Flagge, und das laut den Finanzaufsehern sogar besonders dreist: Das vermeintlich Bafin-registrierte Eukrypto sammelt Kapital ein und verspricht, dieses mit Gewinn binnen fünf Tagen zurückzuzahlen. Die Rückzahlung wird allerdings von der Zahlung einer angeblich fälligen Kapitalertragssteuer abhängig gemacht. Das in dem Zusammenhang verwendete angebliche Schreiben des Finanzamts Frankfurt am Main ist laut Bafin eine Fälschung.
Potenzielle Opfer würden zudem aufgefordert, sich für eine Rückzahlung zunächst zu identifizieren. Die so erlangten Daten könnten ebenfalls missbraucht werden, vermutet die Bafin. Wohl um das Geschäft besonders seriös wirken zu lassen, verwendet Eurokrypto dabei die Logos des Bundesministeriums der Finanzen und des Landes Hessen.
Die Bafin warnt ebenso vor der Website investorportal-goldingcapital.com. Deren unbekannte Betreiber erweckten den Eindruck, dass es sich um einen Auftritt des Bafin-registrierten Asset Managers Golding Capital Partners GmbH handelte: Identitätsdiebstahl, urteilt die Bafin.
Auch die Betreiber der Website finoa.ag bieten unter falscher Flagge Handel und Verwahrung von Kryptowährungen an. Sie geben sich den Anstrich, als stecke dahinter die Bafin-lizenzierte Finoa AG – die tatsächlich eine Bafin-Genehmigung dafür besitzt.
Besondere Betrugsmasche
Die vermeintlich in Jakarta, Indonesien beheimatete Firma Vitalinvest betreibe über die Seite vitalinvest.org vermutlich betrügerisches Finanz- und Wertpapiergeschäft, heißt es weiter von der Bafin: Um einen angeblich bevorstehenden Geldtransfer glaubhaft zu machen, versende Vitalinvest gefälschte Auszahlungsbestätigungen einer Bafin-registrierten deutschen Bank.
Perfide: Die Betreiber schmücken sich mit einer vermeintlichen Registrierung bei der britischen FCA sowie mit Lizenzen der real nicht existierenden Behörden „Financial Security Commission of Europe“ beziehungsweise „Europäische Kommission für finanzielle Sicherheit“ oder auch „Europäische Finanzkommission“ („WFA“).
Eine besondere Idee verfolgen auch die Betreiber der Website bitfastfx.com: Verbrauchern werden am Telefon Gewinne in Aussicht gestellt. Um diese zu erhalten, sollten sie eine vermeintliche „Vorauszahlungssteuer“ leisten.
Eine ganz eigene Masche hat sich der Betreiber der Website emexep.com einfallen lassen: Angeblich hätte die Finanzaufsicht Handelskonten von Kunden gesperrt, die man des Insiderhandels verdächtige. Um das eigene Konto wieder zu entsperren, sollten Betroffene einen Geldbetrag in Höhe ihres aktuellen Kontostands überweisen. Die Bafin-Aufseher warnen: Auch hier handelt es sich um eine Täuschung.
Unter dem Namen SWKInvest und der Internetadresse swkinvest.com betreibt ein Anbieter das zuvor schon von der Bafin für nicht rechtens erklärte Geschäft der Handelsplattform kingdom-investments.io weiter. SWK Invest gebe sich den Anstrich, als stehe dahinter die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH – ebenfalls ein Identitätsmissbrauch, urteilt die Bafin. Verwendete Dokumente, die angeblich von den Aufsichtsbehörden FCA, Finra oder Esma stammten, seien ebenfalls falsch.
Die Betreiber der Website esptrader.co stellten Gewinne aus Geschäften mit Kryptowerten in Aussicht – allerdings nur gegen Zahlung einer Provision. Die Provision werde einbehalten, die Gewinne nicht ausgezahlt, warnt die Bafin.
Prospekt fehlt
Im Monat August konnten mehrere Anbieter von Finanzprodukten außerdem keinen Anlageprospekt vorweisen. Einen solchen muss die Bafin im Vorfeld auch abgesegnet haben, sonst darf ein Produkt nicht angeboten werden. Wer als Anbieter gegen die EU-Prospektverordnung verstößt, dem droht eine Geldbuße. Im August hat die Bafin in dem Zusammenhang festgestellt:
Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG darf Anleihen mit den Bezeichnungen „Anleihe 2022/2025“ sowie „Anleihe 2022/2030“ nicht mehr öffentlich anbieten, es fehlten die zugehörigen Prospekte.
Die Unternehmen Ecological Technologies Ltd., Enterprise Investment und Swift Invest Solutions dürften keine Aktien von Ecological Technologies Ltd, ausgeben – auch dort fehle ein Prospekt.
Ebenso könnten die Green Technologies Group Ltd., Punk Industries AB und der Anbieter Swiss Investment Solution jeweils eigene Aktien ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt angeboten haben, vermutet die Bafin.
Das Unternehmen Woodland Invest dagegen bietet ein selbst getätigtes Investment in Edelholz des Paulownia-Baums öffentlich an – was ohne Prospekt ebenfalls nicht zulässig ist.
Vergiftetes Jobangebot
Nicht zuletzt warnt die Finanzaufsicht vor einem unseriösen Jobangebot im Homeoffice. Auf der Website librus-contracting.de wird in Aussicht gestellt: Interessenten sollten Geld, das übergangsweise auf ihr eigenes Konto eingehe, in Bitcoin verwandeln und an Dritte weiterleiten. Die Bafin vermutet: Das Geld stammt von Personen, die selbst Opfer krimineller Handlungen geworden sind.
Schlecht zudem für alle Interessenten, die einen solchen Job annehmen: Sie könnten das schon weitergeleitete Geld möglicherweise im Nachhinein noch zurückzahlen müssen. Und auch ihre Daten könnten missbraucht werden. Obendrein wirbt der Anbieter mit einer falschen Identität: Das Jobangebot stamme nicht von der in Fredersdorf ansässigen Librus Building Contracting GmbH, betont die Bafin.
Eindringliche Warnung der Finanzaufseher in diesem Zusammenhang: Wer auf das Jobangebot eingeht, kann sich selbst strafbar machen – wegen Betreibens unerlaubter Finanzdienstleistungen. Die Bafin hat in der Vergangenheit bereits mehrfach davor gewarnt, derartige Jobangebote anzunehmen.
So lassen sich unseriöse Finanzdienstleister erkennen
Es gibt bestimmte Warnsignale im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen, die Verbraucher generell stutzig machen sollten. Die Finanzaufsichtsbehörde zählt dazu etwa unerbetene Anrufe, E-Mails oder Posts und Videos in sozialen Medien auf – in denen Unbekannte einen vermeintlich sicheren Anlage-Geheimtipp in Aussicht stellten. Auch hohe Renditeversprechen können auf ein unseriöses Angebot hindeuten - ebenso wie Dienstleister, die Kunden zum Vertragsabschluss regelrecht drängelten.
Wer obendrein das angebotene Produkt nicht verstehe und sich nicht darüber im Klaren sei, wie es sich wieder verkaufen lässt, sollte von einer Geldanlage lieber Abstand nehmen, so die Bafin.
Auf ihrer Internetseite hat die Finanzaufsicht Tipps gegen Anlagebetrug zusammengestellt.
Ob ein Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland zudem eine Bafin-Lizenz besitzt oder nicht – ob er also eine umfangreiche Eignungs- und Redlichkeitsprüfung durch die Finanzaufsicht durchlaufen hat – lässt sich übrigens mit einem Blick in die Datenbank der Behörde feststellen. Alle Unternehmen, die eine Tätigkeitserlaubnis der obersten deutsche Finanzaufsichtsbehörde innehaben, sind hier verzeichnet >>



