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Schlimme Finger im November 2020 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

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Keine Zulassung als Institut hat Amerom/CAS Markets Ltd. mit angeblichem Firmensitz in St. Vincent und den Grenadinen in der Karibik, stellt die Bafin klar. Das Unternehmen darf weder Bankgeschäfte noch Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringen, behauptet auf seiner Website aber, der Aufsicht der Bafin zu unterstehen.

Eine Warnung spricht die Bafin vor Paraiba World und Paraiba Deluxe aus: Von den Firmen werde behauptet, das keine rechtlichen Bedenken gegen ihre Tätigkeit in Deutschland bestünden und die Angelegenheit mit den Finanzaufsichtsbehörden geklärt sei. „Damit wird der nicht zutreffende Eindruck erweckt, dass die Unternehmen in Deutschland erlaubterweise tätig sein dürfen“, schreibt die Aufsichtsbehörde. Das sei aber nicht zutreffend. Die Bafin hat gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd. die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.

Fehlende Verkaufsprospekte bemängelt die Bafin gleich bei sechs Unternehmen:

Die Finanzsicht habe den „hinreichend begründeten Verdacht“, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG in Deutschland Anleihen ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme der Prospektpflicht seien nicht ersichtlich.

Das gilt auch für die Pegasus Development GmbH, die in Deutschland eigene Unternehmensanleihen angeboten haben soll. Der erforderliche Prospekt sei nicht veröffentlicht worden, so die Bafin.

Aktien hat dagegen die Autark Entertainment Beteiligungsholding AG beworben – ebenfalls ohne Prospekt.

Einen „Goldkauf mit Treuebonus“ bot die R & R Consulting GmbH unter der Markenbezeichnung Aurimentum an. Der Bafin zufolge handelt es sich um eine „sonstige Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewährt oder in Aussicht stellt“. Auch eine solche Anlage darf nur nach Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts beworben werden.

In Sparks im US-Bundesstaat Nevada hat Nowea Energy Inc. ihren Sitz. In Deutschland bietet die Firma Wertpapiere in Form von auf ihren Namen laufende Stückaktien an – der erforderliche Prospekt fehlt. Aktien dieser Gesellschaft bewirbt auch Crystal Finance & Co Ltd., eigenen Angaben zufolge in Dublin ansässig. Auch diese Firma verstößt der Bafin zufolge gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung.

Noch unbekannt sind die Täter, die im Namen der Bafin Personen per Telefon kontaktieren, um eine kostenpflichtige Zulassung zum Börsenhandel oder eine Legitimation für den Börsenhandel anzubieten. Skurril: In einigen Fällen argumentieren die Täter mit den Strafvorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und fordern Gebühren, um die „Illegitimität des Handels“ zu beenden. Die Bafin bittet, entsprechende Angebote abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.

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