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Schlimme Finger im Dezember 2020 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

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Jonar N. Stein heißt eine Gesellschaft, die als Firmensitz Hongkong angibt, aber in Deutschland unerlaubt in Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung sowie im Depotgeschäft tätig ist. Das Unternehmen akquiriert Kunden, für die es ein Handelskonto eröffnet. Für die Anleger handelt die Firma anschließend mit Finanzinstrumenten und unterbreitet Anlageempfehlungen. Die entsprechenden Produkte werden dann ebenfalls über das jeweilige Handelskonto angeschafft oder veräußert. Die für Anleger erworbenen Wertpapiere werden von Jonar N. Stein verwahrt und verwaltet. Klarer Fall für die Bafin: Dem Unternehmen fehlt jegliche dafür erforderliche Erlaubnis. Die Gesellschaft muss ihr Geschäft einstellen.

Unerlaubt in der Finanzportfolioverwaltung tummelt sich auch die Online-Handelsplattform Wolar Holdings LTD. Firmensitz ist die schon von anderen schlimmen Fingern bekannte Karibikinsel St. Vincent und die Grenadinen. Das Unternehmen bietet Kunden die Eröffnung von Handelskonten auf seiner Webseite cryptechs.io an, über die Forex-Produkte, Rohstoffe und Waren, Aktien, Kryptowährungen, Indizes und finanzielle Differenzkontrakte gehandelt werden können. Die Handelsentscheidungen treffen die Mitarbeiter der Firma ohne Einbezug der Anleger, schreibt die Bafin.

Kein zugelassenes Institut gemäß Paragraph 32 Kreditwesengesetz (KWG) ist die Coinibank. Die falsche Bank mit Geschäftsanschrift in München und Berlin darf damit keine Bankgeschäfte tätigen oder Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringen. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der Bafin, stellt die Finanzaufsicht klar. Das allerdings scheint die Verantwortlichen nicht zu interessieren – im Gegenteil: Unter Verwendung des Namens und Logos der Bafin verschickt die Firma Rechnungen.

Ähnlich geht Swiss Premium Fx vor: Das Unternehmen versendet an potenzielle Kunden Formulare mit Zahlungsinformationen und verwendet dabei das Logo der Bafin und des Auswärtigen Amtes. Ihren Firmensitz will Swiss Premium Fx in Eschborn haben. Keine Zulassung für Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland, lautet das Urteil der Finanzbehörde. Zudem behauptet die Firma, von der zypriotischen Aufsicht Cysec lizenziert zu sein – auch das stimmt nicht.

Einen Verdacht auf unerlaubte Versicherungsgeschäfte sieht die Bafin bei Samuel Speitelsbach aus Mosbach.  Es gebe Anhaltspunkte, dass Speitelsbach eine Krankenversicherung anbiete – die Erlaubnis dafür fehle ihm aber. Im Internet wirbt der Beschuldigte unter www.ämg.de für eine Absicherung im Krankheitsfall. Das Produkt heißt „Ärzte mit Grenzen“.

Verkaufsprospekt fehlt: Dieser Verdacht steht bei der BodenWert Immobilien AG im Raum. Es gebe Anhaltspunkte, dass die Firma Inhaberschuldverschreibung mit der Bezeichnung Immobilien Festzins Nr. 24 ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt (WIB) öffentlich anbiete. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind aber laut Bafin nicht ersichtlich.

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