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Schlimme Finger im Januar 2021 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

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Wertpapiere dürfen in Deutschland ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt nur in Ausnahmefällen öffentlich angeboten werden. Bei der Auragen Realty AB sehen die Finanzaufseher einen „hinreichend begründeten Verdacht“ auf einen Verstoß gegen diese Auflagen. Die Firma mit Sitz im schwedischen Helsingborg habe in Deutschland auf ihren Namen laufende Aktien beworben, ohne zuvor einen Prospekt zu veröffentlichen. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht seien nicht ersichtlich, heißt es von der Bafin.

Einen ähnlichen Verstoß sieht die Behörde bei der Hillhouse Group: Das Unternehmen aus Amsterdam darf in Deutschland keine Aktien von Ant Financial mehr anbieten. Auch hier fehlte der Prospekt.

Untersagt wird ebenso der Nowea Energy Inc. aus Reno im US-Bundesstaat Nevada hierzulande auf ihren Namen laufende Aktien zu vertreiben. Begründung: Es wurde kein von der Bafin gebilligter Prospekt für dieses Wertpapier veröffentlicht. Mit Aktien dieser Firma handelte in Deutschland auch Crystal Finance & Co Ltd. mit Sitz in Dublin. Auch dieses Geschäft wurde wegen des fehlenden Prospekts untersagt.

Ihr Geschäft einstellen muss auch die Handelsplattform profit-trade.com. Über die Plattform werde deutschen Kunden der Handel mit sogenannten finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) sowie Forex-Produkten angeboten. Handelsentscheidungen trifft laut Bafin der Betreiber der Website, ohne sich vorher mit den Kontoinhabern abzustimmen. Damit sind die Website-Inhaber gewerbsmäßig in der Finanzportfolioverwaltung tätig – die Erlaubnis dafür aber fehlt. Undurchsichtig auch die Zuständigkeit: Laut eigener Darstellung wird die Seite von der Global Top Marketing LTD mit Sitz auf den Marshallinseln betrieben, Inhaber der Seite sei hingegen die GPS Marketing Ltd. aus Bulgarien.

Ein weiteres Unternehmen, das die Bafin im Blick hat, ist die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG. Die Firma darf ihre Anleihe 2020/2022 nicht mehr öffentlich anbieten. Es fehlt – auch hier – das entsprechende Wertpapier-Informationsblatt.

Eine Warnung sprechen die Finanzaufseher vor der Internetseite otc-markets.eu aus. Die Internetseite werde nicht von dem US-amerikanischen Unternehmen OTC Markets Group Inc. betrieben. Es handele sich um einen Identitätsdiebstahl durch unbekannte Täter. Die OTC Markets Group Inc. tritt im Internet unter otcmarkets.com auf.

Weder EXW-Wallet/Vivaexchange Oü aus Tallinn noch EXW Global Co. Ltd. mit Sitz in Thailand dürfen in Deutschland Zahlungsdienstleistungen erbringen. Die Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der Bafin, stellt die Behörde klar. EXW-Wallet/Vivaexchange Oü wirbt auf der Homepage für den Handel mit digitalen Währungen über ihre Handelsplattform sowie die Ausgabe von Kreditkarten und die Implementierung eines Point-of-Sale-Bezahlsystems. Auf der Homepage sei sogar ein Vertriebsleiter für Deutschland benannt. Ebenso werden Services der EXW Global Co. Ltd. angeboten.

Im Namen der Bafin waren zuletzt wieder mehrere Betrüger unterwegs. So kaperten Unbekannte das Kontaktformular auf der Webseite der Finanzaufsicht. Mit einer automatisierten Empfangsbestätigung hätten sie Links an E-Mail-Adressen gesendet, heißt es von der Behörde. Die Empfänger seien nicht bekannt, ebenso wenig der Inhalt der E-Mails. Wer eine automatische E-Mail erhalten hat, solle nicht auf den Link klicken, so der Hinweis der Bafin. Das Kontaktformular könne nun wieder genutzt werden.

Auch bei einer angeblichen Bestätigungsmail der Bafin, in der Nutzer aufgerufen wurden, einen Link anzuklicken, handelt es nicht um eine E-Mail der Finanzaufsicht. „Die Behörde verschickt keine solchen E-Mails“, stellt die Bafin klar. In den genannten Fällen wurden die Personen aufgefordert, ihre bei der Behörde eingereichte Beschwerde durch Anklicken des Links zu bestätigen. Sie hatten sich aber zuvor gar nicht bei der Finanzaufsicht gemeldet.

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