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Schlimme Finger im Februar 2021 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

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Bei den Aktien der Auragen Realty AB hingegen scheint nun klar, dass kein von der Bafin gebilligter Prospekt vorliegt. Deshalb darf das Unternehmen seine eigenen Anteilsscheine in Deutschland nicht weiter anbieten. Im vergangenen Monat hatte die Bafin lediglich den Verdacht geäußert.

Weiter geht es mit Online-Handelsplattformen, denen das Okay der Bafin fehlt. Da wäre FX-One mit angeblichem Sitz in Großbritannien, das Kunden Handelskonten auf der Webseite FX-One.com anbietet. Darüber sollen sie Produkte auf Fremdwährungen (Forex-Produkte), Kryptowährungen, Aktien, Indizes und Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFDs) handeln können. In den Geschäftsbedingungen bezeichnet sich das Unternehmen als Agent beziehungsweise Anwalt der Kunden. Außerdem entscheiden Mitarbeiter von FX-One für Kunden, ohne diese dabei einzubeziehen. Das gilt somit als Finanzportfolioverwaltung nach KWG, die dafür nötige Erlaubnis hat das Unternehmen jedoch nicht.

Die Handelsplattform Mycoinelite.com muss Depotgeschäft und Eigenhandel sowie die Anlage- und Abschlussvermittlung einstellen. Bislang bot sie Kunden an, mit Kryptowährungen und CFDs zu handeln. Dabei tritt sie ausdrücklich als Gegenpartei für die Geschäfte der Kunden auf und bietet an, die Finanzinstrumente zu verwahren. Das gilt aber als Eigenhandel, Anlage- und Abschlussvermittlung und Depotgeschäft. Die nötige Erlaubnis nach KWG liegt nicht vor.

Bei der Plattform Finanzexp.de ist hingegen nicht bekannt, wer sie betreibt. Die Bafin stellt allerdings vorsorglich klar, dass Jener – wer auch immer es ist – keine Erlaubnis nach KWG hat, Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland zu erbringen. Er untersteht auch nicht der Bafin-Aufsicht. Auf Finanzexp.de werden Anlegern Fremdwährungspaare, Indizes, Aktien, Rohstoffe und die irgendwie unvermeidlichen CFDs angeboten. Dass das Logo der Bafin in den Vertragsunterlagen auftaucht, sei nicht zulässig, stellt die Behörde fest.

Das Unternehmen Northstate betreibt die Plattform Northstate.io. Es behauptet dabei, unter der Aufsicht der Bafin zu stehen und belegt das mit einem – offenbar gefälschten – Zertifikat. Denn die Bafin stellt fest, dass Northstate nicht nach dem KWG zugelassen ist und deshalb auch keine Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen abschließen darf.

Das gilt auch für die Loewenherz24 Group aus Zürich, die keine Erlaubnis nach dem KWG hat und auch nicht unter den Fittichen der Bafin steckt. Das Unternehmen bietet auf Loewenherz24.de Investmentdienstleistungen an. Außerdem vermutet die Bafin, dass unerlaubte Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen mit dabei sind.

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