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Schlimme Finger im April 2021 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

Von in NewsLesedauer: 5 Minuten
Karibikstaat Dominica
Karibikstaat Dominica: Zwei der schlimmen Finger im April 2021 haben dort angeblich ihren Sitz. | Foto: gregovish / Pixabay.com

Auch in der aktuellen Ausgabe ihres Journals warnt die Finanzaufsicht Bafin vor schlimmen Fingern beziehungsweise berichtet, welchen Unternehmen sie den Hahn abgedreht hat. Da wären zunächst wieder jene, die das sogenannte Finanztransfergeschäft betreiben, also unerlaubt Geld hin- und herschieben.

Zum Beispiel Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt), das für Vermittler von sogenannten Finanzsanierungs-Verträgen Gebühren entgegennahm.

FAD Berlin Consult UG (haftungsbeschränkt) nahm auf dem eigenen Geschäftskonto Geld von Privatleuten entgegen und leitete es auf diverse ausländische Konten unterschiedlicher Gesellschaften weiter. So zahlten unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Handelsplattform Worldmarkets.com Geld ein, damit es ihrem intern dort geführten Handelskonto gutgeschrieben werde.

Dasselbe tat Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt) mit privatem Geld. Nur dass die Internetplattform dort Bfxinternational.com heißt. Der Dritte im Bunde ist Nomura UG (haftungsbeschränkt), das Geld von Privatleuten entgegennahm und es nach Russland zur LLC Best Company weiterleitete. Nur eben ohne Handelsplattform.

Geld einlagern wollte indes die Anglia Real Estate Concept Ltd. & Co. KG, die das Geschäft der mit ihr verschmolzenen Red Rock Wealth Concept GmbH weiterführen wollte. Sie bot britischen Anlegern „Loan Notes“ an und wollte das Geld angeblich in Immobilien stecken. Die nötige Erlaubnis liegt aber nicht vor.

Weiter geht es mit Peter Fitzek aus Wittenberg, der schon vor einigen Jahren Ärger mit der Finanzaufsicht hatte und sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Frühere Namen seiner Unternehmen waren „Kooperationskasse“ und „Königliche Reichsbank“. Laut Bafin nahm Fitzek jetzt unter dem Namen „GK GemeinwohlKasse“ Geld entgegen und versprach, es später wieder zurückzuzahlen. Das gilt als Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz und erfordert eine entsprechende Erlaubnis. Die hat Fitzek aber nicht.

Zudem betrieb er unter der Firma Deutsche Heilfürsorge Versicherungsgeschäfte, ohne dass ihm das nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz erlaubt ist. An dieser Stelle kommt Mario Garro aus Leipheim ins Spiel. Laut Bafin führte er für Fitzek einen Laden in Ulm, wo er für die Geschäfte warb. Er warb Kunden an und schloss Bank- und Versicherungsgeschäfte ab. Kundengeld nahm er auf seinen Konten entgegen und leitete es an Fitzek weiter, womit auch er unerlaubt das Transfergeschäft betrieb.

Anleger von Peter Fitzek, so die Bafin weiter, sollen sich an den als Abwickler bestellten Rechtsanwalt Stefan Oppermann aus Nürnberg wenden. Dort sollen sie bis zum 27. November 2021 ihre Ansprüche anmelden.

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