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Schlimme Finger im Juni 2021 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

Blick auf das Art Science Museum und das Geschäftsviertel von Singapur
Blick auf das Art Science Museum und das Geschäftsviertel von Singapur: Der Stadtstaat ist Sitz der BS Asia Pte Ltd., die schon länger im Visier der Bafin ist. | Foto: imago images / Nur Photo

In der aktuellen Ausgabe ihres Journals berichtet die Finanzaufsicht Bafin von Unternehmen, die unerlaubt Finanzgeschäfte betreiben, Anleger mit gefälschten Schreiben hinters Licht führen und in der Realität nicht bestehende Verbindungen zu seriösen Firmen und Behörden suggerieren.

Als unerlaubte Einlagengeschäfte bewertet die Bafin beispielsweise zwei Nachrangdarlehen von UDI, die bereits seit 1998 Anlagen im ökologischen Bereich anbietet. Die UDI Energie Festzins VII GmbH &Co KG und die UDI Energie Festzins III GmbH &Co KG müssen ihr Geschäft abwickeln und Anlegergelder zurückzahlen. Für Darlehensangebot Nummer IV wurde bereits einige Wochen zuvor die Abwicklung angeordnet, was zu dessen Insolvenz führte. Dieses Schicksal könnte nun auch den Gesellschaften III und VII bevorstehen. Die Bafin weist darauf hin, dass derzeit die betroffenen Anleger wohl kontaktiert werden, um die Abtretung von Anlegerforde­rungen zu vereinbaren, und empfiehlt, sich dazu anwaltlich beraten zu lassen.

Ebenfalls ohne Erlaubnis agieren die WebMaster Solutions GmbH und die Widestep GmbH. Hier geht um Finanztransfergeschäfte, die sofort einzustellen und abzuwickeln sind. Dies gilt ebenfalls für die Bergefelder Leibrenten AG , die sowohl das Einlagengeschäft als auch das Versicherungsgeschäft betreibt – beides ohne Erlaubnis. Auch die Wotan Finanzen UG muss ihr unerlaubtes Einlagengeschäft einstellen. Sie bietet „Bauspar-Verträge“ an und bewirbt diese auf der Internetseite bausparer.online.

Für den Vertrieb von Wertpapieren und bestimmten Vermögensanlagen ist in Deutschland ein Verkaufsprospekt unerlässlich. Die Bafin sieht Anhaltspunkte, dass bei der Holinvest AG für ihre Vermögensanlage mit der Bezeichnung Pfefferinvestment „Kinole“ ein solcher Prospekt fehlt. Das gleiche gilt für die Pegasus Development GmbH und ihr Angebot einer stillen Beteiligung an der Fashion Concept GmbH sowie für die Schweizer Numerian Treuhand AG, die Aktien der Prestige Media Group offeriert.

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Schon im Februar veröffentlichte die Bafin auf ihrer Homepage eine Warnmeldung zur Handelsplattform 24shares. Mittlerweile wurde die sofortige Ein­stellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels ange­ordnet. Über 24shares werden deutschen Kunden Differenzkontrakte angeboten, die auf Forex-Produkte, Rohstoffe und Waren, Aktien, In­dizes und Kryptowährungen laufen. Auf der Internetseite gibt es weder ein Impressum noch Angaben zum Geschäfts­sitz oder dem verantwortlichen Unternehmen. Besonders perfide: Mitarbeiter des Anbieters rufen Kunden an, die auf anderen Plattformen Verluste erlitten haben, angeblich im Auftrag der Bafin.

Auch Seabreeze Partners Ltd. aus Dominica mit der Online-Handelsplattform profiassistio bedient sich haarsträubender Mittel. Über die angeordnete Einstellung des unerlaubt er­brachten Eigenhandels wurde bereits im Vormonat berichtet. Jetzt warnt die Bafin vor gefälschten Schreiben mit dem Logo der FSCS, der britischen Entschädigungseinrichtung für Kunden von Finanzdienstleistungsunternehmen. Per E-Mail werden Kunden so zu Provisions- und Steuerzahlungen aufgefordert.

Und noch eine Handelsplattform: 24newsrade der Baumont Group Ltd wird die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung untersagt.

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