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Schlimme Finger im Juli 2021 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

Blick auf Zuger Altstadt und Zugersee
Blick auf Zuger Altstadt und Zugersee: Der beschauliche Schweizer Ort ist beliebter Unternehmenssitz. Auch Terraoil Swiss hat eine Zuger Firmenadresse. | Foto: imago images / imagebroker

In der aktuellen Ausgabe ihres Journals liefert die Finanzaufsicht Bafin eine Übersicht von Unternehmen, die in Deutschland unerlaubt Finanzgeschäfte betreiben, kein erforderliches Verkaufsprospekt erstellt haben oder Anleger mit angeblichen Kooperationen Seriosität vorgaukeln.

Die Bafin verbietet in Deutschland die Vermarktung, den Vertrieb und Verkauf von Aktien der Terraoil Swiss AG. Sie sieht in dem Finanzinstrument erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Diese Bedenken nähren sich insbesondere aus dem von der Emittentin bei der Bafin zur Gestattung einge­reichten Entwurf eines Wertpapier-Informationsblattes, Jahresabschlüssen der Terraoil-Gruppe und verschiedenen Medienberichten. Auch die vorgelegten Gutachten zu der von Terraoil beabsichtigten Ölförderung überzeugten die Bafin nicht.

Zudem untersagt die Finanzaufsicht Share BNB Ltd. aus Großbritannien das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft. Share BNB bietet den Kauf von Anteilen beziehungsweise Aktien an Immobilien an. Eine feste Verzinsung und die Kapitalrückzahlung werden zugesagt. Das ist ein Einlagengeschäft, und dafür hat die Firma keine Genehmigung. Übrigens: Für eine angebliche Kooperation mit Airbnb sieht die Bafin keine Anhaltspunkte.

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Das Einlagengeschäft einstellen und abwickeln müssen nun auch weitere Anbietergesellschaften für Nachrangdarlehen von der bayrischen UDI. Ein solcher Bescheid vom 27. Mai ging an die UDI EnergieMix Festzins GmbH & Co KG, UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG und UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG. Da sie die geforderte Rückabwicklung nicht stemmen können, befinden sich mittlerweile acht UDI-Gesellschaften in der Insolvenz (Energie Mix Festzins sowie Energie Festzins III bis IX). Die Bafin weist zudem daraufhin, dass sich Anleger vor der Abtretung von Anlegerforde­rungen zu einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen sollten.

Einen hinreichend begründeten Verdacht, dass der erforderliche Verkaufsprospekt fehlt, hat die Bafin bei der kanadischen Ramford Analytics und der Canadian Mineral Resources Inc., die Aktien für ihr Unternehmen feilbieten. Das gleiche gilt für die Planet Clean Recycle Industries Corporation und Capital Global Markets, die Aktien der Planet Clean Recycle Industries Corporation offerieren, und ebenfalls für die Mayfair/Myfair International AG, die Klarna-Aktien und verbörsliche Aktien von Check 24 öffentlich anbietet.

Des Weiteren hat die Bafin Anhaltspunkte, dass Steffen Scherer eine Vermögensanlage in Form von Direktinvestments mit der Bezeichnung Photovoltaikanlagen ohne Prospekt an den Anleger bringt. Zudem muss Pegasus Development GmbH das öffentliche Angebot der Schuldverschreibung in Form einer „Anleihe“ (ISIN DE 000A289EY1) einstellen. Die Aufsicht findet hier keinen von ihr gebilligten Prospekt.

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