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Schlimme Finger im Oktober 2020 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

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Recht exotisch kam das Angebot der Red Cave AG daher. Über sie konnten Anleger Anteile an einer mobilen Ölförderanlage kaufen. Laut Bafin verstößt das Angebot aber gegen das Vermögensanlagegesetz, weshalb Red Cave es nicht mehr unterbreiten darf.

Das Geschäft einstellen muss auch Kleinman Enterprise Ltd auf St. Vincent und die Grenadinen. Die Firma bot über ihre Plattformen thecapitalstocks.com und royaltyfinance.io deutschen Anlegern Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFD) auf Währungen, Aktien, Indizes, Rohstoffe und Kryptowährungen an. Das fällt aber in die Kategorie Eigenhandel, für den eine Erlaubnis nach Paragraf 32 KWG nötig ist – die Kleinman aber nicht hat. Auch für die über royaltyfinance.io angebotene Kreditkarte fehlt die nötige Genehmigung.

Am Ende geht die Bafin noch auf zwei Schwindler ein: So ist das Unternehmen BoerseFx kein nach Paragraf 32, KWG zugelassenes Institut, das somit auch keine Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte erbringen darf. Die Vertragsunterlagen tragen aber den Titel „BoerseFx – Bafin – Vereinbarung“ und sind mit den Logos der Bafin und der zypriotischen Aufsicht CySEC versehen. Das ist ebenso trügerisch wie das Logo der UBS Group AG, das auf Rechnungen gedruckt ist. Das sei Identitätsmissbrauch, stellt die Bafin klar.

Gleiches gilt für die Firma IG Club, die die Webseite igclub.de betreibt und behauptet, eine Lizenz der Bafin zu haben. Hat sie aber nicht. Genau so wenig hat sie mit dem Finanzunternehmen IG Markets Limited zu schaffen, obwohl sie auf eine gewisse „IG Markets Limited, UK, Niederlassung Deutschland“ verweist. Das ist eine übliche Taktik, sich an einen großen Namen zu hängen, um seriös zu erscheinen.

Zumindest früher mal seriös war die vPE Wertpapierhandelsbank AG. Sie hatte von der Bafin unter anderem die Erlaubnis, Portfolios zu verwalten, Anleger zu beraten, Einlagen zu vermitteln und Leasing zu finanzieren. Das alles nimmt die Bafin nun zurück, weil das Unternehmen nachhaltig gegen das Wertpapierhandelsgesetzt und das KWG verstoßen haben soll.

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