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Schlimme Finger im Januar 2023 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

Mann mit erhobenem Finger
Mann mit erhobenem Finger: Die Bafin gibt regelmäßig Verbraucherwarnungen heraus, in denen sie vor bestimmten Finanzdienstleistern und Betrugsmaschen warnt. | Foto: Fotomontage, Jessica Hunold, Canva

Wer am deutschen Markt Finanzprodukte oder Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt dafür in der Regel eine Erlaubnis der Bafin. Es gibt aber immer wieder eine ganze Reihe von Anbietern, die diese Regeln zu umschiffen versuchen. Wenn die Bafin ihnen auf die Schliche kommt, spricht die Behörde eine Warnung an Verbraucher aus. Dabei geht es neben fehlenden Lizenzen und Prospekten oft auch um bewusst eingefädelten Betrug: Anbieter nutzen etwa falsche Namen oder suchen Mittelsmänner und -frauen, um Geldwäschegeschäfte besser abwickeln zu können.

Diese Betrugsmaschen und Marktteilnehmer haben die Finanzaufseher zum Jahresstart 2023 entlarvt:

Software Godfather greift Banking- und Krypto-Apps an

Aktuell versuchen Betrüger mit einer Software namens Godfather Kundendaten abzugreifen, warnt die Bafin. Die Installation zeichne dabei Eingaben von Nutzern auf. Betroffen sind nach Angaben der Aufsicht rund 400 Banking- und Krypto-Apps, darunter auch welche aus Deutschland. Wie genau die Software auf die infizierten Endgeräte kommt, sei noch unklar. Bekannt ist aber, dass die Software nach Instellation gefälschte Websites von regulären Banking- und Krypto-Apps anzeigt. Loggen sich Verbraucher dann darüber ein, werden ihre Login-Daten an Cyber-Kriminelle übermittelt. Die Schadsoftware verschicke zudem Push-Benachrichtigungen, um an die Codes für die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu kommen. Mit diesen Daten können die Cyber-Kriminellen möglicherweise auf die Konten und Wallets von Verbrauchern zugreifen.

>> Wie die Finanzaufsicht gegen Cyberangriffe vorgeht, kannst du hier nachlesen

Insiderhandel

Nach einer Anzeige der Bafin führt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte wegen Insiderhandels. Die Beschuldigten im Alter zwischen 41 und 82 Jahren sollen nicht öffentlich zugängliches Sonderwissen für den Erwerb von Aktien und Derivaten verwendet haben. Die Kläger vermuten, dass das Insiderwissen über Unternehmensübernahmen in den Jahren 2017 bis 2021 von vier Beschuldigten beim Wertpapierhandel gewinnbringend eingesetzt wurde. Nach derzeitigem Kenntnisstand erzielten die Angeklagten durch die Veräußerung der Aktien nach dem Bekanntwerden der Übernahmeangebote Erlöse in zweistelliger Millionenhöhe.

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Dubiose Jobangebote im Home Office

Die Bafin warnte auch im Januar wieder vor angeblich lukrativen Jobangeboten im Home Office. Oft gehe es dort darum, Geld über Girokonten anzunehmen und weiterzuleiten – nicht selten handele es sich dabei um Geldwäsche. Die Anbieter wirken in ihren Auftritten oft sehr professionell, beobachtet die Aufsicht. Oft missbrauchen sie auch die Identität anderer, seriöser Unternehmen, um die Jobs anzubieten. Wer eine entsprechendes Jobangebot erhalte, solle Polizei und Staatsanwaltschaft informieren, raten die Finanzaufseher.

Im Januar warnte die Bafin in diesem Zusammenhang vor folgenden Anbietern:

Aktuell lockt die ALWINUS Vermögensverwaltung GmbH mit einem Job als Back Office Mitarbeiter. Die Tätigkeit offerieren die Betrüger über die Website alwinus.com. Als Arbeitsort ist das Home Office angegeben. Mitarbeiter sollen dann über das eigene Bankkonto Überweisungen entgegennehmen und an Dritte weiterleiten. Die Bafin vermutet jedoch: Die Gelder stammen von Personen, die selbst Opfer krimineller Handlungen geworden sind. Daher bestehe die Gefahr, sich bei der Tätigkeit selbst strafbar zu machen, betont die Aufsicht. 

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