Im August musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wieder einmal diverse Finanzmarktteilnehmer verwarnen und Ermittlungen einleiten. Besonders häufig ging es um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die dafür nötige Erlaubnis nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch gegen Betrug mit Whatsapp-Gruppen und unter falschem Namen schritten die Finanzaufseher ein.

Hier kommt der Überblick:

Warnung vor Whatsapp-Angeboten und dubiosen Apps

Immer öfter werden unseriöse Angebote in Whatsapp-Gruppen veröffentlicht. Häufig nutzen die Betrüger die Namen bekannter Unternehmen. Dabei sei der Ablauf meist ähnlich, schreibt die Bafin auf ihrer Website. Zusammengefasst läuft der Betrug meist wie folgt ab:

  • In Werbeanzeigen in sozialen Medien wird mit kostenlosen Aktientipps geworben, Verbraucher werden aufgefordert, Whatsapp-Gruppen beizutreten.
  • In den Gruppen teilen vermeintliche Experten ihr Wissen und empfehlen bestimmte Anlagemodelle oder Aktien, oft gibt es zusätzlich Seminare.
  • Meist wird dann ein Finanzinvestitionssystem vorgestellt, mit dem sich hohe Gewinne erzielen lassen sollen. Anleger werden aufgefordert sich über eine Online-Handelsbörse oder App anzumelden und dort zu handeln. Das Geld wird dabei meist über ein ausländisches Konto oder Kryptowerte eingezahlt.
  • In der Regel erhöhen die Betreiber dann den Druck auf Anleger, weitere Einzahlungen zu leisten. Manchmal gibt es zunächst kleinere Auszahlungen, um Vertrauen aufzubauen. 
  • Im weiteren Verlauf sind Auszahlungen dann jedoch an Bedingungen geknüpft oder nicht mehr möglich. Schließlich sind die vermeintlichen Experten nicht mehr erreichbar und das investierte Geld ist weg.

In diesem Monat warnt die Bafin speziell vor Whatsapp-Gruppen, in denen eine Person unter dem Namen „Professor Martin Eichenfels“ das Projekt „Operation Hope AI“ bewirbt. Über die Website operation-hopes.de können Verbraucher zunächst an einer Lotterie teilnehmen, um Gewinne in Form von Kryptowerten zu erhalten. Die Initiatoren der Gruppen verweisen auf eine strategische Partnerschaft mit den Betreibern der Krypto-Handelsplattform Vexorylax. Anleger sollen den Krypto-Token „OHAI“ erwerben. Die Initiatoren geben sich der Bafin zufolge als US-amerikanische Non-Profit-Organisation aus. Die Bafin warnt, den Betreibern fehle die Erlaubnis zum Kryptohandel, außerdem werde unrechtmäßig der Name eines US-Unternehmens verwendet.

Dubioses Jobangebot

Immer wieder weist die Bafin auf vermeintlich lukrative Jobangebote von dubiosen Anbietern hin. Im August warnt die Finanzaufsicht vor einem Job als „Backoffice & Administration Unterstützung – Homeoffice (m/w/d)“ der Eilers GmbH aus Kiel. Das Angebot wird über die Website eilers-gmbh.com angeboten. Die Tätigkeit bestehe darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegenzunehmen und nach Anweisung weiterzuleiten beziehungsweise in Kryptowerte umzuwandeln.

Die Finanzaufseher haben bereits mehrfach davor gewarnt, auf solche Angebote einzugehen. Wer in Deutschland Zahlungsdienste sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin – diese fehlt Firmen, die solche Jobangebote unterbreiten, in der Regel. Das Geld, das weitergeleitet werden soll, stamme zudem vermutlich von Personen, die Opfer krimineller Handlungen geworden sind.

Wer auf ein solches Angebot eingeht, macht sich strafbar. Zudem könnten die Personen, von denen das Geld ursprünglich stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Eine weitere Gefahr: Auch die persönlichen Daten der Bewerber könnten für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Wer auf ein solches Jobangebot stößt, sollte die Polizei einschalten.

Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis

Um in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben, benötigen Unternehmen eine Erlaubnis der Bafin. Immer wieder bieten Firmen ohne Zulassung Geldanlageprodukte im Internet an. Die Finanzaufsicht, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten, bei Finanzdienstleistungen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Oft fehlen auf kriminellen Internetseiten etwa Angaben zum Firmensitz und Impressum. Ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht nachschauen.

Vorsichtig sollten Verbraucher bei der App Crendel sein. Nach Erkenntnissen der Bafin werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptohandel angeboten. Entwickler der App ist den Angaben zufolge das US-amerikanische Unternehmen 805 Water Pro‘s LLC mit Sitz in Kalifornien. Ob die Firma, die es tatächlich gibt, etwas mit der App zu tun hat, sei noch unklar, schreibt die Finanzaufsicht. 

Das Geschäft einstellen muss zudem Teodora Steppat, die mit ihrer Firma ASF-Steppat/AS-Finanzdienstleistungen unerlaubt geschlossene Fondsbeteiligungen im Zweitmarkt gegen Provision vertreibt. Die Bafin hatte dies bereits im vergangenen Jahr angeordnet, bislang sei die Beschuldigte dem aber nicht nachgekommen, wie es heißt.

Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger mehrere Online-Plattformen parallel verwenden. In diesem Monat warnt die Bafin vor diversen, nahezu identischen Websites, die mit dem Slogan „Willkommen bei [Name] Eine sichere Handelsplattform. / Eine sichere und zuverlässige Handelsplattform.“ werben. Bislang sind der Bafin die Websites Fidentiwealth.com, Habitoltd.com und Bluebirdsrl.com bekannt.

Die Bafin warnt zudem vor Kreditangeboten von Bürger Finanz Service, die Unbekannte über den Messenger Telegram verbreiten. Fälschlicherweise werde dabei behauptet, man habe eine von der Deutschen Bundesbank ausgestellte „Kreditlizenz“, was die Kopie eines – vermutlich missbräuchlich verwendeten – Personalausweises belegen soll. Angeblich verlangt die Deutsche Bundesbank als Voraussetzung für die Kreditgenehmigung eine Kreditversicherung. Den Betrag dafür sollen Verbraucher auf ein Konto überweisen, das ihnen über die Websites verizentrumde.com und deverizentrum.com bekanntgegeben wird. Auf diesen Websites werde der Eindruck erweckt, die Bankverbindung sei durch ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und der Deutschen Bundesbank betriebenes, lizenziertes Zahlungsinstitut geprüft worden. Dieses Zahlungsinstitut werde zudem von der Bafin beaufsichtigt. All diese Behauptungen sind falsch, stellt die Bafin klar. Es sei davon auszugehen, dass die Kredite nach Zahlung der Versicherungsgebühr nicht ausgezahlt werden.

In dem Monat warnt die Bafin zudem vor folgenden Firmen und Internetseiten, die Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten haben:     

  • Bwebpro Bank/ Kosbou Finance über mybwebpro.com
  • eberhart-dienstleistungen.de
  • fondox.de
  • msdplatform.com
  • venator24.com
  • helvetickeystone.com sowie E-Mails von der Adresse [email protected]
  • auvelion.com
  • rivolifinances.com
  • tresorbit.com
  • navigatorpf.com
  • E-Mails von der Domain @ki-projekt.info 
  • beste-zinsvergleich.de
  • alphatrend.pro
  • zafiroco.cr/de, ncwallet.net/de sowie die App NC Wallet
  • basiswallet.co
  • magalo-investments.de
  • kapitalvex.com
  • vertex-group.info (zuvor unter anderem vertexgroup.company, vertexcapital-group.com und vertexcapital-group.pro)
  • auextrade.com
  • ajadetrpe.life
  • finanzsparer.com und renditeratgeber-europa.de sowie entsprechende E-Mail-Domains
  •  michael-seidel.com sowie E-Mails von der Mailadresse [email protected]
  •  veyrmont.com und portal.veyrmont.com
  • r-cap-management.net, r-cap-management.com und r-cap-management.de
  • Wealth Sprint Hub, aktuell erreichbar über die Websites Puurdy.com, padbergt.com, blaandda.com und assetplannerpro.com
  • anlagenprofis24.de und omnigee.net
  • finorycred.com
  • klingensteingroups.com und klingensteingroups.pro
  • zinsanlageprofi.net
  • elitguru.com
  • lotus-handeln.com

Finanzgeschäfte unter falschem Namen

Um zu verschleiern, dass ihnen die Erlaubnis für Finanzgeschäfte fehlt, nutzen Betrüger häufig die Namen bestehender Unternehmen. Unter dieser falschen Identität werden dann vermeintliche Finanzangebote unterbreitet – teilweise kopieren Kriminelle dafür ganze Internetseiten. Im August traf es wieder zahlreiche Unternehmen.

Den Namen des Vergleichsportals Check24 nutzen unbekannte Betrüger, um per E-Mail Tages- und Festgeldangebote zu versenden – genutzt werden dabei die Domains @check24group.com.de und @check24gruppe.com.de. In gefälschten Formularen verwenden die Betreiber außerdem @check24-eu.com.de.

Auch im Name der Raisin-Gruppe – Raisin SE und Raisin Bank AG – werden aktuell falsche Festgeldangebote verschickt. Die Bafin warnt vor der E-Mail-Domain @backoffice-raisin.de. Auch in diesem Fall handele es sich um Identitätsdiebstahl.

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In dem Monat warnt die Bafin zudem vor folgenden Firmen und Internetseiten, die die Identität anderer Unternehmen missbrauchen:  

  • hsf-verwaltung.app (zulasten der HSF Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf oder der HSF Verwaltungs GmbH mit Sitz in Nürnberg)
  • capitalx.market (zulasten CapitalX Market LTD)
  • 212trading.online und 212trading.pro (zulasten Trading 212 EU GmbH)
  • finanzora.pro (zulasten der Quirion AG mit Sitz in Berlin)
  • onlinesparen.expert, onlinesparenglobal.com und ai-wallet.org (zulasten der  Tradias GmbH)
  • alta-roc.com, zuvor alta-roc.de (zulasten der Altaroc Partners SA mit Sitz in Paris, oder der Altaroc Partners SAS Zweigniederlassung Deutschland)
  • eurowerte.de (zulasten der Despa Capital Verwaltungsgesellschaft mbH, die bei der Bafin als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft registriert ist)
  • westcapital.ai und westcapital.pro (zulasten der Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH)

Verstoß gegen die Prospektpflicht

In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält, sowie, ob der Inhalt verständlich ist und keine Widersprüche enthält. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet.

Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.

Gegen die Prospektpflicht verstoßen haben jüngst folgende Firmen:

Die Bafin spricht von einem „hinreichend begründeten Verdacht“, dass die MyBali Coffee GmbH ein öffentliches Angebot der Teilschuldverschreibung ohne das dafür erforderliche Wertpapier-Informationsblatt vertreibt. Das Wertpapier wird unter der Bezeichnung „5,25% SHI GmbH- Anleihe 2022/2029“ angeboten.

Zudem warnen die Finanzaufseher vor Angeboten, die angeblich von einer Gesellschaft mit der Bezeichnung NO LIMITS INVEST GMBH stammen. Dabei handele es sich um Direktinvestments in Walnussbaum-Plantagen. Der für ein solches Angebot erforderliche Verkaufsprospekt liegt jedoch nicht vor, schreibt die Bafin.