Im Dezember musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wieder einmal diverse Finanzmarktteilnehmer verwarnen und Ermittlungen einleiten. Besonders häufig ging es um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die dafür nötige Erlaubnis nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch gegen Betrug mit Whatsapp-Gruppen und unter falschem Namen schritten die Finanzaufseher ein.

Hier kommt der Überblick:

Warnung vor Whatsapp-Angeboten und dubiosen Apps

Immer öfter werden unseriöse Angebote in Whatsapp-Gruppen veröffentlicht. Häufig nutzen die Betrüger die Namen bekannter Unternehmen. Dabei sei der Ablauf meist ähnlich, schreibt die Bafin auf ihrer Website. Zusammengefasst läuft der Betrug meist wie folgt ab:

  • In Werbeanzeigen in sozialen Medien wird mit kostenlosen Aktientipps geworben, Verbraucher werden aufgefordert, Whatsapp-Gruppen beizutreten.
  • In den Gruppen teilen vermeintliche Experten ihr Wissen und empfehlen bestimmte Anlagemodelle oder Aktien, oft gibt es zusätzlich Seminare.
  • Meist wird dann ein Finanzinvestitionssystem vorgestellt, mit dem sich hohe Gewinne erzielen lassen sollen. Anleger werden aufgefordert sich über eine Online-Handelsbörse oder App anzumelden und dort zu handeln. Das Geld wird dabei meist über ein ausländisches Konto oder Kryptowerte eingezahlt.
  • In der Regel erhöhen die Betreiber dann den Druck auf Anleger, weitere Einzahlungen zu leisten. Manchmal gibt es zunächst kleinere Auszahlungen, um Vertrauen aufzubauen. 
  • Im weiteren Verlauf sind Auszahlungen dann jedoch an Bedingungen geknüpft oder nicht mehr möglich. Schließlich sind die vermeintlichen Experten nicht mehr erreichbar und das investierte Geld ist weg.

Jüngst warnte die Bafin unter anderem vor Whatsapp-Gruppen, die unerlaubt den Namen der Fondsgesellschaft Robeco verwenden, darunter „S373 Robeco Kernmitgliedergruppe“, „M2 Robeco Value Investing Kreis“ und „999 Robeco Investment Strategiezentrum – Blockhandel“. Verbraucher werden von falschen Mitarbeitern dazu verleitet, über die App RBC NL Finanzprodukte zu handeln. Es bestehe kein Zusammenhang mit Robeco oder seinen Mitarbeitern, stellt die Bafin klar.

Auch der Name Wellington Management wird von Betrügern in Whatsapp-Gruppen genutzt, darunter „O-02 Trendhandelsclub“, „P-02“ und „Wegfinder im Aktienmarkt-B2“. In den Chats treten Personen namens Mark Mandel und seine Assistentin Anna Schmidt auf, die Kaufempfehlungen für Finanzinstrumente und Kryptowährungen teilen. Nutzer werden aufgefordert, ein institutionelles Konto zu eröffnen. Zudem werben die Betreiber für das sogenannte Wellington Marktstrategiezentrum bzw. das Wellington Strategie-Austauschzentrum. Die Bafin stellt klar: Die Angebote stammen nicht von der Wellington Management Europe GmbH oder deren Mitarbeitern. Es handele sich um Identitätsmissbrauch. 

Ein Identitätsmissbrauch liegt auch bei der Whatsapp-Gruppe „A20 DAX Experten Alliaz“ vor, die angeblich von der in Berlin ansässigen Trade Republic Bank GmbH betrieben wird. In der Gruppe wird dafür geworben, Finanzprodukte über die Smartphone-Anwendung „TRB“ zu handeln. Den Anbietern fehlt wohl die Erlaubnis, die Angebote stammen nicht von Trade Republic.

Mit den Namen des US-amerikanischen Unternehmens Point72 Asset Management und der DZ Bank schmücken sich Betrüger, die unter anderem die Whatsapp-Gruppe „Point72 Investoren-Gruppe361“ betreiben. Es handele sich um einen Identitätsmissbrauch, stellt die Bafin klar. 

Ebenfalls von Identitätsmissbrauch betroffen sind Just Trade, JT Technologies und die Sutor Bank. Die Bafin warnt vor Whatsapp-Gruppen, die angeblich von Just Trade betrieben und von Tobias Albrecht und seiner Assistentin Lieselotte Thalheim geleitet werden. Von der Existenz dieser Personen ist der Bafin nichts bekannt, heißt es. Nach den Erkenntnissen der Finanzaufseher werden in den Whatsapp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, die sich über h5.ecoinf.vip sowie über gefälschte Just-Trade-Apps handeln lassen. 

Die Bafin warnt zudem vor den Whatsapp-Gruppen „HAC Club DAX- B605“, „HAC Group DAX – XXXX“, „Deutsche Börse Insights HAC Club – Z738“ und „Deutsche Börse Insights HAC Club – J753“, in denen für die App HACKIXMAX TGR PRO CSSPG X0ARU geworben wird. Auch in diesem Fall liegt ein Identitätsmissbrauch vor: Die Angebote stammen nicht von der HAC Vermögensmanagement AG.

Auch die Betreiber der betrügerischen Handelsplattform Tradenova nutzen Whatsapp- und Telegram-Gruppen, um auf ihr Angebot aufmerksam zu machen. Aktuell ist die Website, über die Nutzer vorgeblich Kryptowerte handeln können, über m.tradenovaeo.com erreichbar.

Die Bafin warnt zudem vor folgenden Messenger-Gruppen:

  • „Telegram- und Instagram-Gruppe Arbeitsgruppe 682“, über die für den Handel mit verschiedenen Finanzprodukten geworben wird
  • Whatsapp-Gruppen, die von der Firma StockWave betrieben werden, darunter „VIP68-StockWave AI Kapital“, ebenfalls wird vor der zugehörigen Website swpro.stockwav.info sowie den Apps SWQAI Pro und SW PRO i gewarnt
  • Whatsapp-Gruppen und sowie Instagram- und Telegram-Angebote von Guggenheim Investments, darunter „Guggenheim Learning Group F6“
  • Whatsapp-Gruppen, die von Oxandor Capital betrieben und von dem – vermutlich nicht real existierenden – Dr. Andreas Krüger und seinen Assistenten geleitet werden, die zugehörigen Websites sind oxandor-gw.com und gw.oxandor.com
  • Chat-Gruppen von Nova Collective Invest, darunter „N3 Nova Collective Invest“, die auf die Websites novainvest-overview.com und novacollfdn.com sowie die App Intelligent Trading System 7.0 verweisen, unter anderem geleitet von der Assistentin Lucy Blake, die vorgibt für Professor Rodriguez zu arbeiten – beide Personen existieren vermutlich nicht
  • Telegram-Kanal „TRABOT“, über den Kryptowerte angeboten werden
  • Telegram-Gruppen, die angeblich von Bitstamp betrieben werden, laut Bafin Identitätsdiebstahl zulasten von Bitstamp Europe S.A.

Beim Anlagebetrug über Messenger-Gruppen werden Verbraucher meist dazu gedrängt, Handels-Apps zu nutzen, die sich über die gängigen App-Stores herunterladen lassen. Die Bafin warnt nun vor einer Reihe von Apps, die über den Google Play Store verfügbar sind. Die jeweiligen Betreiber handeln unerlaubt und werden nicht von der Bafin beaufsichtigt, heißt es. 

Anzeige
Der Weg ist frei
Europäische Aktien
Wird Europa aktienseitig bald wieder MEGA?
Bewertungsabschläge, Dividenden und Investitionsprogramme eröffnen Anlegern neues Potenzial, so die Kapitalmarktexperten der Fürstlich Castell’schen Bank.
Jetzt lesen
Anzeige
Der Weg ist frei
Europäische Aktien
Wird Europa aktienseitig bald wieder MEGA?
Bewertungsabschläge, Dividenden und Investitionsprogramme eröffnen Anlegern neues Potenzial, so die Kapitalmarktexperten der Fürstlich Castell’schen Bank.
Jetzt lesen

Den Informationen der Finanzaufsicht zufolge stehen insbesondere diese Apps in Verbindung zu betrügerischen Messenger-Gruppen:

KSHCMAX, SFJ Ful, NOKOJP, Finstpay, TWO PLUS, BRC Pro, GCgroup, K Chaeum, NovaBit IN Pro, Sfpro, MFO, ANGVANPRO, WMC-PB, C-Alpha, SF PRO, FSPL-DMA, SFJ Delux, RHLX, Caesar Inc, DG PRO, MO Wealth Pro, Nokobit, FETNAT, FS avenue, GCMN-JAP, Aether Pro, ACEFD, BCAAT, Keex Pro, GoTrade5, CIO-Plus, GCMIJP, MKEAS, QOC, ICICI-Sec, NovaBit IN, Seoiuntght, VietMax, PFCOTF, Monarch FIN, VGI Pro, NivPro, VDH Pro, TRADEJMC, Sandxs pro, RARCMTA, Blk Plus, Saba-VIP, HNWAMAX, JPMX, LGAPRO, TrustEra, Vi+Bull, Jpmgmx, ACL Pro, BEMAX, Prevantum, B M Trade

Vorsicht, betrügerisches Jobangebot

Immer wieder weist die Bafin auf vermeintlich lukrative Jobangebote von dubiosen Anbietern hin. Im Dezember warnt die Finanzaufsicht vor Jobs, die auf der Website franke-it.solutions angeboten werden. Diese Stellenangebote stammen nicht – wie angegeben – von der in Weißenfels ansässigen IT Systeme Franke GmbH. Die Tätigkeit bestehe darin, Geld über eigene Konten an Dritte weiterzuleiten.

Die Finanzaufseher haben bereits mehrfach davor gewarnt, auf solche Angebote einzugehen. Wer in Deutschland Zahlungsdienste anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin – diese fehlt Firmen, die solche Jobangebote unterbreiten, in der Regel. Das Geld, das weitergeleitet werden soll, stamme zudem vermutlich von Personen, die Opfer krimineller Handlungen geworden sind.

Wer auf ein solches Angebot eingeht, macht sich strafbar. Zudem könnten die Personen, von denen das Geld ursprünglich stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Eine weitere Gefahr: Auch die persönlichen Daten der Bewerber könnten für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Wer auf ein solches Jobangebot stößt, sollte die Polizei einschalten.

Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis

Um in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben, benötigen Unternehmen eine Erlaubnis der Bafin. Immer wieder bieten Firmen ohne Zulassung Geldanlage-Produkte im Internet an. Die Finanzaufsicht, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten, bei Finanzdienstleistungen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Oft fehlen auf kriminellen Internetseiten etwa Angaben zum Firmensitz und Impressum. Ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht nachschauen.

Ohne Erlaubnis bietet die vermeintlich in Düsseldorf ansässige Handelsplattform RecoverX auf der Website e-sec-crypto.io Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die URL suggeriere, dass die Angebote von der E-SEC GmbH stammen, das sei aber nicht der Fall. Darüber hinaus werben die Betreiber von RecoverX mit vermeintlichen Hilfsangeboten zur Wiederbeschaffung betrügerisch verlorener Kryptowerte. Schon mehrfach hat die Bafin vor solchen Betrugsversuchen gewarnt, bei denen Betrugsopfer erneut um Geld gebracht werden, sogenannte Recovery Scams.

Ein ähnliches betrügerisches Geschäftsmodell verfolgt Krypto Holdings Ltd. Über die Website krypto-holdings.com sowie – unaufgefordert – per Telefon und E-Mail bietet das Unternehmen den Handel mit Kryptowerten an. Die Erlaubnis fehlt den Betreibern. Um die vermeintlich erworbenen Kryptowährungen zu erhalten, sollen die Nutzer dann erneut zahlen – eine weitere Abzocke der Betrugsopfer.

Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger mehrere Online-Plattformen parallel verwenden. Aktuell warnt die Bafin vor Handelsplattformen, die auf ihrer Startseite mit dem Slogan „[…] Ihr Geld in die Welt der Kryptowährungen investieren mit [...]“ werben. Bekannt sind der Finanzaufsicht die Websites Infinityprofitai.com und voryield-app-ai.org, über die ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten werden. Der Inhalt der Seiten sei nahezu identisch, heißt es von den Bafin-Aufsehern. Angaben zum Geschäftssitz werden auf den Websites nicht gemacht. 

In dem Monat warnt die Bafin zudem vor folgenden Firmen und Internetseiten, die Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten haben:    

  • AjiRock Credit Union, Betreiber der Website ajirockcreditunion.com
  • BKM Markets, Betreiber von bkm-markets.com und trade.bkm-markets.com
  • Tradevest Crypto, Betreiber der Webseiten tradevestcrypto.com sowie blockchainfahndung.de
  • Senvix, Betreiber der Website senvix.de
  • Paragonix Edge, Betreiber von paragonixedge.app
  • Elysian Midco Limited, Betreiber der Website go-elsim.com
  • Saxocapital Ltd., Betreiber von saxocapital.io
  • Bit500, Betreiber der Website bit500.eu
  • globalfinanzen.com
  • Morvath Ltd. / Morvath Traiding, Betreiber der Website morvath-ltd.com 
  • Zinderx, auch Zinderx-Kredit / Zinderx-Kredit-Ltd, Betreiber von zinderx.com
  • Kaeser LLC, Betreiber von kaeser-llc.com 
  • commerzsci.com
  • zinsmanager.de
  • BlauStein Investitionen Group / MakoTrade, Bertreiber der Websites makotrade.net und makotrade.cc
  • Socamug, Betreiber von socamug.com
  • Rust & Neumann AG, Betreiber der Website rustundneumann.com
  • Snugburg Premium Savings Bank, Betreiber von snugburg.com
  • Divine Group / Ghost Global Limited, Betreiber von divine-group.io und ghostgloballtd.com
  • montante-finance24.eu
  • vdheydt-invest.com und vdheydt-invest.de
  • MaxFuledge, Betreiber von maxfuledge.com und trading-area.maxfuledge-v2.com/auth/register
  • PCAM, Betreiber der Website polencapital-aml.mzgw.cc sowie der App PCAM.pro
  • Wittelsbach Partner A.H.B.V., Betreiber der Website wittelsbach-partner.com
  • Redmont Finance, Betreiber von redmont-fin.com

Finanzgeschäfte unter falschem Namen

Um zu verschleiern, dass ihnen die Erlaubnis für Finanzgeschäfte fehlt, nutzen Betrüger häufig die Namen bestehender Unternehmen. Unter dieser falschen Identität werden dann vermeintliche Finanzangebote unterbreitet – teilweise kopieren Kriminelle dafür ganze Internetseiten. Im Dezember traf es wieder zahlreiche Unternehmen, darunter auch bekannte Namen.

So warnt die Bafin vor Festgeldangeboten des E-Mail-Absenders mit der Domain @check24-anlagen.com. Die unbekannten Betreiber geben vor, ihr Angebot stamme von der Check24 Vergleichsportal Geldanlage GmbH mit Sitz in München. Das trifft jedoch nicht zu, heißt es von der Finanzaufsicht. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch. 

Besonders dreist gehen Betrüger vor, die über die Website cbre-capital-advisors.com Bankgeschäfte wie Festgeld sowie Wertpapierhandel anbieten. Die Betreiber nutzen im Impressum missbräuchlich die Unternehmensdaten sowie die BaFin-ID und die von der Finanzaufsicht vergebene sogenannte Bak-Nummer der CBRE Capital Advisors GmbH und täuschen so eine Beaufsichtigung durch die Bafin vor. Die Finanzaufseher warnen: Die Angebote stammen nicht von dem genannten Unternehmen. 

In dem Monat warnt die Bafin zudem vor folgenden Firmen und Internetseiten, die die Identität anderer Unternehmen missbrauchen: 

  • Angebote, die über die E-Mail-Adressen [email protected] bzw. [email protected] verbreitet werden (zulasten der US-amerikanischen Behörde Financial Industry Regulatory Authority, kurz: Finra)
  • Tradecom24, Betreiber der Website tradecom24.com (zulasten der TradeCom Anlageberatung und Anlagevermittlung GmbH mit Sitz in Marktschellenberg)
  • Betreiber von ectus-verwaltungs-ag.com (zulasten der Ectus Verwaltungs AG mit Sitz in Kemberg)
  • D&C Germany, Betreiber der Website dc-germania.com (zulasten der Dodge & Cox (Europe) GmbH mit Sitz in München)
  • Europa Invest, Betreiber von europa-invest.eu (zulasten der P+F Portfolio + Finanz GmbH mit Sitz in Berlin)
  • Ambassador Management GmbH / Ambassador Financial Group Ltd. / Ambassador Global Systems LLC (zulasten Ambassador Financial Group LLC)

Verstoß gegen die Prospektpflicht

In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält, sowie, ob der Inhalt verständlich ist und keine Widersprüche enthält. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet.

Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.

Gegen die Prospektpflicht verstoßen hat jüngst folgende Firma:

Laut Bafin besteht ein „hinreichend begründeter Verdacht“, dass die TPK Vermögensverwaltungs KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der AuA 24 AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht seien nicht ersichtlich.