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Juli 2024: Vor diesen Finanzdienstleistern warnt die Bafin

Im Juli musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wieder einmal diverse Finanzmarktteilnehmer verwarnen und Ermittlungen einleiten. Besonders häufig ging es um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die dafür nötige Erlaubnis nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch gegen ein dubioses Jobangebot, Bitcoin-Geschäfte mit einem „Trading-Roboter“ sowie Betrugsversuche in Namen falscher Behörden schritten die Finanzaufseher ein. Hier kommt der Überblick:
Vorsicht, dubioses Jobangebot
Immer wieder weist die Bafin auf vermeintlich lukrative Jobangebote von dubiosen Anbietern hin. Im Juli warnt die Finanzaufsicht vor einem Angebot der Bithelper GmbH mit angeblichem Sitz in Hamburg. Die Tätigkeit wird über die Website bithelper.tech als Homeoffice-Job angeboten und besteht darin, Bankkonten zu eröffnen. Auf diesen Konten werde anschließend Geld entgegengenommen und weitergeleitet. Die Finanzaufseher weisen darauf hin, dass das Geld vermutlich von Personen stamme, die selbst Opfer krimineller Handlungen geworden sind. Wer auf ein solches Jobangebot eingehe, mache sich strafbar. Zudem könnten die Betrugsopfer Rückzahlungsansprüche geltend machen. Eine weitere Gefahr: Auch die persönlichen Daten der Bewerber könnten für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Wer über ein solches Jobangebot stolpert, sollte die Polizei einschalten.
Betrug im Namen der Aufsicht
Betrüger verwenden immer wieder den Namen der Bafin, um Verbraucher zu kontaktieren und etwa Rechnungen zu versenden. Aktuell sind nach Angaben der Finanzaufsicht betrügerische E-Mails mit gefälschtem Bafin-Design im Umlauf. Die Empfänger werden aufgefordert, auf einen Link zu klicken, der angeblich zur Website der Bafin führt. Dort könne überprüft werden, ob man von Bankbetrugsfällen betroffen sei, heißt es. Wer eine solche Mail bekommt, sollte auf keinen Fall auf den Link klicken.
Durch Betreffzeilen wie „Notfallmeldung“ oder „Konto gefährdet“ werde eine hohe Dringlichkeit suggeriert. Absender seien Adressen wie [email protected], [email protected] oder [email protected]. Die Bafin versende nur E-Mails mit der Domain @bafin.de und kontaktiere Bürger niemals ungefragt aus eigener Initiative, stellen die Finanzaufseher klar. Wer Zweifel habe, könne sich auch an das kostenfreie Verbrauchertelefon der Bafin unter der Telefonnummer 0800/2100500 wenden.
Auch andere Aufsichtsbehörden sind von Fake-Mails betroffen. Im Juli traf es die britische Anti-Geldwäsche-Aufsicht OPBAS (Office for Professional Body Anti-Money Laundering Supervision). Betrüger, die sich als Mitarbeiter der Behörde ausgeben, kontaktieren Verbraucher und bieten an, die Auszahlung von angeblichen Trading-Gewinnen zu ermöglichen oder Schäden auszugleichen, die zuvor auf betrügerischen Handelsplattformen entstanden sind. Ähnliche Betrugsversuche habe es auch bereits im Namen der Bafin gegeben.
Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis
Um in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben, benötigen Unternehmen eine Erlaubnis der Bafin. Immer wieder bieten Firmen ohne Zulassung Geldanlage-Produkte im Internet an. Die Finanzaufsicht, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten, bei Finanzdienstleistungen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Oft fehlen auf kriminellen Internetseiten etwa Angaben zum Firmensitz und Impressum. Ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht nachschauen.
Ein besonders dreistes Beispiel ist der Betreiber von tonarix.ai. Bereits im Juni hatte die Bafin vor der Krypto-Handelsplattform gewarnt. Die Reaktion: Die Geschäfte werden nun einfach unter anderem Namen weitergeführt. Auf den neuen Internetseiten sei lediglich das Firmenlogo und der Name der angeblich entwickelten KI-Software ausgetauscht worden, so die Finanzaufsicht. Es handele sich um finzoxai.com, 19zzbank.com, aibankax.com, 888gbank.com, banktgx.com, xbitoro.club und cccbankx.com. Auf den genannten Websites wird die gleiche Finanzdienstleistung beworben – die Erlaubnis fehlt den Betreibern.
Dass Kriminelle mit mehreren Online-Plattformen parallel um Nutzer buhlen, kommt immer wieder vor. Stutzig sollten Verbraucher bei Handelsplattformen werden, die den Eingangssatz „Der beste Handel mit Kryptowährungswerten“ verwenden. Konkret warnt die Bafin vor den Seiten zenfundpro.com, stellarinvest.com sowie orbitolympus.com. Auf der Startseite nutzen alle Plattformen den gleichen Slogan, mit jeweils unterschiedlicher Unternehmensbezeichnung. Schriftart, Text und Aufbau seien nahezu identisch.
Ähnlich sieht es bei Handelsplattformen aus, die mit dem Satz „Ihre Zeit Zum Strahlen!“ werben. Der Slogan werde auf verschiedenen Websites genutzt, danach folgen unterschiedliche Unternehmensbezeichnungen. Teils handele es sich dabei um die Namen von Wertpapierinstituten, die missbräuchlich verwendet werden. Der Bafin bekannt sind bislang cryptocmcstocks.pro, pepperstone.vip, cmc-market.live, activtrades.live sowie vip-cmc.pro.
Dreist agieren auch die Betreiber von Defi-tradexpert.com. Der Bafin liegen Hinweise vor, dass über Messenger-Dienste gezielt Anleger in Deutschland angeschrieben werden, um sie zu Krypto-Investments über die Plattform zu bewegen. Gegen die Betreiber wurden Ermittlungen aufgenommen. Die Finanzaufsicht rät Verbrauchern misstrauisch zu sein, wenn unbekannte Kontakte über Messenger Anlageangebote schicken.
Das Geschäft einstellen muss Jurijs Beinarovičs, Alleingesellschafter der Morena Europe Limited Liability Company mit Sitz im polnischen Warschau, der in Deutschland unerlaubt Finanzportfolioverwaltung angeboten hat. Nach Erkenntnissen der Finanzaufseher betreibt das Unternehmen die Websites bitcoin-buyer.de, bitcoin-buyer.app/de sowie bitcoinbuyer-app.com mit der Handelsplattform Bitcoin Buyer. Darüber können Kunden aus Deutschland Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference, kurz: CFD) in Kryptowährungen abgewickelt werden. Mitarbeiter der Handelsplattform sollen dabei auch eigenverantwortlich Anlageentscheidungen treffen. Zudem beinhalte das Angebot auf den Websites einen „Trading-Roboter“.
In diesem Monat hat die Bafin Ermittlungen zudem gegen folgende Firmen aufgenommen, die Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten haben:
- NBC-Investing, Betreiber der Website nbc-investing.com
- Radiantix, Betreiber von radiantix.io
- Prime Ltd, Betreiber der Websites primeltdinc.global und primeltdinc.pro
- FundexCapitals, Betreiber von fundex-capital.com
- TradeStocks24, Betreiber der Website stockstrade24.com
- IMCTradingFX, Betreiber von imctradingfx.com
- Finanz Market, Betreiber von mib40.org
- miners-payouts.com Financial Limited, Betreiber von miners-payouts.com
- Investguru, Betreiber von investgurus.de
- Mega26, Betreiber von mega26.com,
- Everix Peak, Betreiber von everixpeak.com
- Immediate Nextgen, Betreiber von immediate-nextgen.com
- Aldenburg Partners & Co. Inc., Betreiber von aldenburg-partners.com
- Bitcoin Xact, Betreiber von bitcoinxact.biz
- SwissBitcoin-ETF, Betreiber von swiss-bitcoins-etf.de
- Bitlogic Systems, Betreiber von bitlogic-systems.com
- Capital Ventures, Betreiber der Website capital-ventures.co
- UnoCoin, Betreiber von unocoin.de
- Berg Market, Betreiber von berg-mkt.com
- GFT Capitals, Betreiber von gftcapitals.com
- Globalaurus, Betreiber von globalaurus.com
- Unis Banq SA, Betreiber von unis-banq.com
- GBE, Betreiber von gbekat.store
- RIDGE Deutschland, Betreiber von ridge.de
- JustTwoTrade, Betreiber von justtwo.trade
- Teagolden, Betreiber von teagolden.com
- Hodl Options Global, Betreiber von hodloptionglobal.com
- ATBmarktesPRO, Betreiber von atbmarketspro.com
- Globe Elite Options, Betreiber von globeliteoptin.com
- Coincore LTD, Betreiber der Handelsplattform CoinCoreX
- ubs-finanzen.de
- FinInsider, Betreiber von fininsider.ai
- LC-Markt LTD, Betreiber von lc-markt.com
- Prompt Kredit GmbH, Betreiber von prompt-kredit.com
- Shares Hub, Betreiber von shares-hub.com
- baincapitaleu.com
- OranusFX, Betreiber von oranusfx.com
- „Finanz Vision Bank“, Betreiber von finanzvision-bk.com
- CoinCapit, Betreiber von coincapitals.net
- Investment-Group, Betreiber der Website investmgrp.com
- Weltrendite Finanzdienstleistung GmbH
- Rolas Finanz AG Finanz und Verwaltung, Betreiber von rolas-finanz.de
Betrug mit Aktien
Immer wieder weist die Bafin auf Betrugsversuche mit Aktien bekannter Unternehmen hin. Käufer erhalten ihre Wertpapiere nach Zahlung nicht, die Anbieter sind nicht mehr erreichbar – in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.
Im Juli warnt die Finanzaufsicht vor Angeboten der Vintage Group, die über ihre Website vintagegroup-invest.com Aktien von Northvolt AB vertreibt. An dem Angebot gebe es erhebliche Zweifel, heißt es von der Bafin. Auch der erforderliche Wertpapierprospekt fehle.
Finanzgeschäfte unter falschem Namen
Um zu verschleiern, dass ihnen die Erlaubnis für Finanzgeschäfte fehlt, nutzen Betrüger häufig die Namen bestehender Unternehmen. Unter dieser falschen Identität werden dann vermeintliche Finanzangebote unterbreitet – teilweise kopieren Kriminelle dafür ganze Internetseiten.
Im Juli traf es etwa das von der Bafin zugelassene Wertpapierinstitut Hoppe & Schultz. Unbekannte bieten über die Website hoppe-und-schultz.com Vermögensverwaltung, eigene Aktienfonds, Anlageberatung sowie Geldanlagen in Festgeld an und behaupten, über eine Erlaubnis der Bafin zu verfügen. Das sei nicht der Fall, stellt die Bafin klar. Die Hoppe & Schultz AG stehe in keiner Verbindung mit der Website.
In sozialen Medien bietet angeblich die AIX Investment Group Vermögensanlagen an. Es liege allerdings ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Dubai ansässigen AIX Investment Group vor. Das Unternehmen stehe in keiner Verbindung zu den Angeboten.
Auch die AIF Kapitalverwaltungs-AG, die von der Bafin beaufsichtigt wird, wurde jüngst Opfer eines Identitätsdiebstahls. Auf der Website festgeld-aif.de bieten unbekannte Betreiber Festgeldkonten an und nutzen missbräuchlich Registerdaten sowie die Bafin-ID des Unternehmens. Die AIF Kapitalverwaltungs-AG ist Teil der AIF Capital Group, die im Internet ausschließlich unter www.aif.capital auftritt.
Für die Websites vip-cmc.pro und cryptocmcstocks.pro haben Betrüger ebenfalls die Namen lizenzierter Wertpapierunternehmen geklaut. Laut Impressum wird die Seite von CMC Markets Germany GmbH und Pepperstone GmbH betrieben. Das sei jedoch nicht der Fall, stellt die Bafin klar. Es handele sich um Identitätsdiebstahl.
Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie Vermögensverwaltung bieten auch die unbekannten Betreiber der Website von-goertz-u-von-wrisberg.com an, die dafür den Namen der Görtz und von Wrisberg Vermögensverwaltung GmbH nutzen. Das Unternehmen aus Berlin stehe mit der Website „in keinerlei Verbindung“, heißt es von der Finanzaufsicht.
Auf der Website www.gbe-broker.com erweckt das Unternehmen GBE Broker Markets Ltd. mit angeblichem Sitz in Großbritannien den Eindruck, es handele sich um die bei der Bafin registrierte zypriotische GBE Brokers Ltd. mit einer Zweigniederlassung in Hamburg. Dies sei nicht der Fall, warnt die Bafin.
Die FINANZ-RAT Hanseatische Anlageberatung, Kapitalvermittlung und Vermögensverwaltung GmbH ist ebenfalls Opfer von Identitätsmissbrauch. Bislang unbekannte Täter geben sich über die Website tageszins24.de als das Unternehmen aus und bieten Tagesgeld- und Festgeldanlagen sowie Anlagen in Kündigungsgeld, Aktien, ETFs und Fonds an. Dafür fehlt dem Anbieter jedoch die Erlaubnis. Das genannte Unternehmen steht in keinerlei Verbindung zu den Angeboten.
Auch über die Internetseite investment-vermittlungen.de werden Finanzgeschäfte wie Vermögensverwaltung und Festgeld ohne Erlaubnis angeboten. Die Betreiber geben sich als Investment Vermittlungsgesellschaft mbH mit Sitz in Freiburg aus. Dies trifft jedoch nicht zu. Es handele sich um einen Identitätsdiebstahl, schreibt die Bafin.
Verstoß gegen die Prospektpflicht
In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält sowie, ob der Inhalt verständlich ist und keine Widersprüche enthält. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet. Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.
Gegen die Prospektpflicht verstoßen haben jüngst folgende Firmen:
Die Bafin verdächtigt die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG und PBT Consulting GmbH Aktien der Zazoon AG öffentlich ohne Prospekt anzubieten. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich, heißt es von der Bafin.
Das gilt auch für die in Spanien ansässige Firma Pavagenis S.L., vertreten durch Geschäftsführer Walter Jörns Bühner, die über die Website profitwallet.expert unter dem Markennamen „Profiwallet“ in Deutschland verzinste Vermögensanlagen anbietet.