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Mai 2024: Vor diesen Finanzdienstleistern warnt die Bafin

Was an Regelverstößen und Betrugsversuchen am deutschen Finanzdienstleistungsmarkt vorkommt, dokumentiert regelmäßig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Finanzaufseher haben stets den hiesigen Markt im Blick und geben dort, wo sie es für nötig erachten, Warnungen an Verbraucher heraus. Diese stehen zum einen auf der Internetseite der Bafin, zum anderen verschicken die Finanzaufseher sie auf Wunsch auch regelmäßig per E-Mail.
DAS INVESTMENT hat zusammengetragen, welche Warnungen die Bafin im abgelaufenen Monat Mai herausgegeben hat:
Finanzgeschäfte unter gestohlener Identität
Um zu verbergen, dass ihnen die Erlaubnis für Finanzgeschäfte fehlt, nutzen Betrüger häufig die Namen bestehender Unternehmen. Unter der geklauten Identität werden dann vermeintlich lukrative Finanzangebote unterbreitet:
Die Finanzaufsicht warnt vor Angeboten, die von der CMC Germany GmbH in Frankfurt am Main kommen. Diese Firma wird von JetaxTrade auf der Website jetaxtrade.pro als Adresse angegeben. Hier besteht jedoch kein Zusammenhang mit der lizensierten CMC Markets Germany GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, deren Adresse verwendet wird. Es handelt sich hierbei um einen Identitätsdiebstahl.
Ebenfalls ein Identitätsdiebstahl liegt im Fall der Website wapinvest.de vor. Diese wird nicht von dem lizenzierten Wertpapierinstitut WAP Invest GmbH betrieben.
Die Finanzaufsicht warnt außerdem davor, ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Sachbearbeiter/in, Bürokoordinator/in und Process-Tester in der Verwaltung im Home-Office“ anzunehmen. Angeblich soll dies von der Prime Office Hanau GmbH stammen. Es wird auf den Websites clever-job.com und karriere-remote.com veröffentlicht. Doch die Prime Office Hanau GmbH mit Sitz in Pöcking hat entsprechende Stellenanzeigen nicht aufgegeben und betreibt auch nicht die genannten Websites. Ziel ist es laut Bafin, dass Geld über Konten der Arbeitssuchenden weitergeleitet werden soll. Aber Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und an Dritte weiterleiten, können sich wegen des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste strafbar machen, warnt die Bafin. Außerdem können die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht laut Finanzaufsicht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.
Ebenfalls Opfer eines Identitätsdiebstahl wurde die FIDUS Finanz AG. Deren Firmierung und Handelsregisternummer werden auf der Website tagesanlage.de verwendet. Das Unternehmen Tagesanlage Finanzservice mit Sitz in Frankfurt am Main bietet dort angeblich Tagesgeldkonten bei europäischen Kreditinstituten an. Dadurch erweckt es den Eindruck, beaufsichtigt zu sein und mit lizensierten Banken zu kooperieren, was nicht der Fall ist.
Auch im Fall der Website euwax.ai liegt ein Identitätsdiebstahl vor. Der Betreiber tritt unter den Bezeichnungen Euwax GmbH sowie Euwax auf und vermittelt damit den Eindruck, dass es sich um ein Angebot der von der Bafin lizenzierten EUWAX Aktiengesellschaft handelt, was nicht der Fall ist.
Die Bafin warnt auch vor der Website pepperstone.vip. Diese wird nicht von dem lizenzierten Wertpapierinstitut Pepperstone GmbH betrieben.
Eine falsche Identität nutzt auch die Website alphascrypto.co. Der Betreiber AlphasCrypto wird nicht von der Bafin beaufsichtig und hat auch nicht mit dem von der britischen Financial Conduct Authority beaufsichtigten Unternehmen Alpha FX Limited und der in Deutschland lizensierten Alpha FX Europe Limited zu tun.
Eine falsche Identität benutzen auch die Betreiber der Website smartinvest24.com. Diese wird von der Ninety One Group Ltd. betrieben, die durch diese Namenswahl den Eindruck erweckt, mit der von der Bafin beaufsichtigten Ninety One Luxembourg S.A. – German Branch verbunden zu sein, was nicht der Fall ist.
Die Finanzaufsicht warnt ebenfalls vor Angeboten der Paragon M&A (Germany) GmbH und Paragon M&A Limited. Gegenüber Kunden treten die Unternehmen als Paragon Invest auf. Dabei geben sie die Website paragoninvest.net an. Als Geschäftssitze werden unter anderem Frankfurt am Main und München genannt. Dort ist die Gesellschaft jedoch nicht ansässig. Darüber hinaus verweist der Betreiber auf angebliche Einträge im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main sowie im britischen Unternehmensregister (Companies House). Diese Angaben sind jedoch falsch. Die Registerdaten können stattdessen den Gesellschaften Howden M&A (Germany) GmbH und Howden M&A Limited zugeordnet werden. Diese stehen jedoch nicht keinerlei Verbindung zu den vorher genannten Gesellschaften, weshalb auch in diesem Fall ein Identitätsmissbrauch vorliegt.
Auch die Verwaltung Steinberger GmbH mit Sitz in Kerpen und die Zoeller Holding GmbH mit Sitz in Sindelfingen sind Opfer eines Identitätsmussbrauchs geworden. Diese stehen in keinerlei Verbindung mit der Website steinberger-verwaltung.de und es besteht auch kein Zusammenhang mit der Steinberger Verwaltungs GmbH mit Sitz in Weikersheim. Das angeblich in Stuttgart ansässige Unternehmen bietet die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten bei ausländischen Banken sowie Anlageberatung an, für die allerdings keine Erlaubnis vorliegt.
Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis
Um Bankgeschäfte zu betreiben, benötigen Unternehmen eine Erlaubnis der Bafin. Häufig bieten Firmen ohne Zulassung Geldanlageprodukte im Internet an. Verbraucher sollten deshalb bei Investments im Internet immer wachsam sein. Ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht nachschauen.
In diesem Monat hat die Bafin Ermittlungen gegen folgende Firmen aufgenommen, die Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten haben:
- Zinsfox auf den Websites zinsfox24.com, zins-fox.com, zinsfox.com sowie plutus-capital.com
- Dax40 trade auf der Website dax40trade.org
- Unbekannte Betreiber der Website silkstocking.de
- Unbekannte Betreiber der Website tdcryptotrade.com
- Broker-edge auf der Website broker-edge.co
- NOW OR NEVER GENERATION Ltd. auf den Websites festgeldtips.de und cleverzins24.com
- Stocket auf der Website stocket.net
- Sidus Finanzen Marketing Group Limited beziehungsweise Sidus Finanzen Castle Marketing Group Limited auf der Website sidus-finanzen.com
- Digital Finance GmbH beziehungsweise die Digital Fairnance GmbH auf den Websites zinsdirekt.com, meineabsicherung.com, easy-sparen.com und sparen-leichtgemacht.com
- Hooya Plus Capital Inc. beziehungsweise Trade211 (Pty) Ltd auf der Website trade211.com
- FXStocks24 auf der Website fxstocks24.com
- Algo Pro Version auf der Website algoproversion.com
- Havenhold/Havenhold GmbH auf der Website havenhold.de
- Unbekannte Betreiber der Website bitboter.com
- Premium Funds auf der Website premiumfunds.com
- FundexCapitals auf der Website fundexcapitals.com
- KT Investment auf der Website kt-investment.com
- MarketTrend24 auf der Website market-trend24.com
- BarclaysAG auf der Website barclaysag.com
- Unbekannte Betreiber auf der Website toptiercapital.org
- TradingProFinancial und ActivFX auf den Websites tradingprofinancial.com und activ-fx.com
- JPMgroup auf der Website jpmgroup.pro
- Delfin Invest AG auf der Website delfininvest.de
- FNX Network auf der Website fnx-network.com
- Unbekannt Betreiber der Websites coinmarkuw.com sowie coinmarklkx.com
- Pierce Mason Private Equity auf der Website piercemasonprivateequity.com
- Ice Goose LLC auf der Website flextrader.co
- Aphelium Trade Cyprus Ltd, Aphelium Trade Ltd sowie Aphelium Trade UK Limited auf der Website apheliumtrade.com, die in verschiedenen Sprachen abrufbar ist
- CleverZins Deutschland auf der Website Cleverzins.de
Die Bafin warnt außerdem auch vor der Seite vipsmarkets.net. Das dahinterstehende Unternehmen Vipsmarkets bietet nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht über die Website, telefonisch und per Mail ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen an. Besonders perfide: Vipsmarkets wirbt dabei sogar mit einer Bafin-Zulassung, die das Unternehmen aber gar nicht besitzt.
Ebenfalls sehr vorsichtig sollten Verbraucher laut Bafin bei Online-Handelsplattformen sein, die den Eingangssatz „Handeln Sie mit Bedacht“ verwenden. Laut Bafin werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Jede dieser Websites hat eine identisch graphische und textliche Gestaltung. Diese Warnung betrifft die Websites centrisfx.com, on-traders.com, chomcapitals.com, fxstocks24.com, mscimarkets.com, bitswix-uk.com, cryptodeskmarket.com, tbmarket.co.
Gleiches gilt für eine Reihe von Online-Handelsplattformen, die den Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“ verwenden. Auch hier sind die Websites graphisch und textlich größtenteils identisch gestaltet. Die Warnung betrifft die Websites mayfaircap.io, marginstrade.com, capitalpartners24.com, bisontrade.pro, cryptoglobalx.com, capitalmarket24.com, global-fxmarkets.com, fcapital24.com, blocknox.net, blocknox.co.uk, blocknox.live, cmc-trader.com, forindex.com, chainrock.com sowie global-xcrypto.com des Betreibers Global-XCrypto.
Und auch bei Seiten, die den Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit“ verwenden, sollten Verbraucher laut Bafin vorsichtig sein, da hier ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Diese Warnung betrifft die Seiten barclaysag.com, stocket.net, broker-edge.co, finanzeno.com, bitinvesting8.com, equityexperts.pro, bybitprofit.io, qontigo.life, finanzwelt.pro, SwissCoinco.com, Kantonvest.com. Alle benutzen auf der Startseite den gleichen Slogan und auch weiter unten auf den Websites dieselben Texte, Bilder und Designelemente.
Ebenfalls ohne Erlaubnis arbeitet Lion Money. Auf den Websites de-lionmoney.org und Imfinanzen.wixite.com/kredit wird die Vergabe von Krediten angeboten. Außerdem werden vom Mitarbeitern Darlehensverträge an Verbraucher per Mail versendet. Darin wird behauptet, dass sie von der Bafin beaufsichtigt werden, was nicht der Fall ist.
Ähnlich verhält es sich bei der International Invest Group. Auf der Website interinvestgrp.net bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Wertpapierdienstleistungen an. Dort sollen angeblich außerdem Handelskonten eröffnet werden können, über die Geschäfte mit Devisen, Kryptowerten, Indizes und Waren abgewickelt werden können. Darüber hinaus werden Verbraucher auch per Mail angeschrieben und es wird darin mit gefälschten Zertifikaten behauptet, bei der Bafin registriert zu sein.
Zudem warnt die Bafin vor Angeboten des „Finanzanalytikers“ Ostin Mansory, der angeblich in Leonberg ansässig ist und Verbrauchern verschiedene Vertragsdokumente vor, die als Kooperationsvertrag, Antrag auf Arbitrage oder ANTRAG AUF VERLÄGERUNG – Internationale Börsen Arbitrage Session bezeichnet sind. In diesen Dokumenten wird teilweise das Logo der Bafin verwendet, obwohl diese kein Genehmigung für die Finanzgeschäfte erteilt hat.
Hier fehlt möglicherweise ein Anlageprospekt
In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben beinhaltet, ob der Inhalt verständlich ist und er keine Widersprüche enthält. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet. Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.
Gegen die Prospektpflicht verstoßen haben jüngst folgende Firmen:
Der Konzernlagebericht der NFON AG in München ist fehlerhaft, wie die Bafin während ihrer Prüfung festgestellt hat.
Die Bafin verdächtigt außerdem die Betreiber der Webseiten baccarat-entertainment.com und baccarat-entertainment.info, keinen erforderlichen Verkaufsprospekt für ihr Angebot bereitstellt. Die Seiten bieten einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung bei Online-Glücksspielen an.
Auch The Sports Museum beziehungsweise die The CR Sports Consulting GmbH haben die Finanzaufseher im Verdacht, in Deutschland Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt anzubieten. Bei den Produkten handelt es sich um qualifiziert nachrangige tokenisierte Genussrechte mit der Bezeichnung „ETH 735 Nominal Value Class 30 Main Revenue Participation Rights (Token-ID 241254140884287510), „EUR 7.5 Million Nominal Value ‚Traditional Club and Academy‘ Revenue Participation Rights (Token-ID 267058513795088396), „ETH 2,308 Nominal Value ‚PELE MAIN‘ Revenue Participation Rights“ (Token-ID 228123416274665488) sowie „ETH 1,439 Nominal Value ‚Value 4 Legends‘ Revenue Participation Rights“ (Token-ID 260208226782412803).