Schlimme Finger im November 2022 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin
Außerdem ein Schwindel: Das Jobangebot als „Mitarbeiter/in (m/w/d) im Finanzbereich via Home-Office (bundesweit, keine Vorerfahrung)“, welches angeblich von der ANBAKO IT Consulting GmbH stammt. Auch in diesem Fall ist die ANBAKO IT Consulting GmbH nicht Verfasserin der betreffenden Stellenanzeige. Ähnlich wie bei den anderen, vermeintlich lukrativen Jobangeboten sollen auch dort Zahlungen über das eigene Konto weitergeschoben werden.
Hier fehlte ein Anlageprospekt
In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält sowie, ob der Inhalt verständlich ist und keine Widersprüche enthält.
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet. Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.
Gegen die Prospektpflicht verstoßen haben mit hinreichendem Verdacht folgende Firmen:
Ins Visier der Bafin geraten ist die IBA Consulting & Trading GmbH, welche Aktien der „Porsche AG“ unter der ISIN: NET0000POR91 ohne den erforderlichen Prospekt anbietet. Aktien mit dieser ISIN existieren nicht, so die Bafin. Eine Verbindung zu den Aktien der Dr. ing h.c. F. Aktiengesellschaft bestehe laut der Aufsicht zudem nicht.
Auch die INTERNATIONALE BERATUNGS GmbH bietet laut der Bafin „IB-Aktien“ ohne den erforderlichen Prospekt an.
Ebenso ergeht es der Swiss Group Finance Corporation in Deutschland, welche nach Erkenntnissen der Bafin Wertpapiere in Form von „außerbörslichen Vorzugs-Aktien“ der Swiss Group Finance Corporation ohne Prospekt anbietet.

