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Aktualisiert am 04.10.2016 - 18:21 Uhrin VersicherungenLesedauer: 7 Minuten

Vor- und Nachteile der Rürup-Rente „Die Kombination von Altersvorsorge und Risikovorsorge sehen wir eher kritisch“

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Verbraucherschützer bezeichnen die Rürup-Rente unter anderem als zu teuer: Die Kosten würden die Steuerersparnisse wieder auffressen. Ist an dieser Aussage was dran?

Tüscher: Jede Geldanlage beinhaltet Kosten. Gerade Versicherungen berechnen Kosten für Langlebigkeit und für die Garantie. Für einen Vertrag bei einer klassischen Versicherung und einer Laufzeit von 19 Jahren und 500 Euro monatlichem Beitrag wird mir bei einem namenhaften Versicherer eine Effektivkostenquote von 1,38 Prozent ausgewiesen. Das bedeutet, dass die vom Versicherer erreichte Wertentwicklung um diese prozentuale Kostenquote reduziert wird. Von einer Wertentwicklung von 4,17 Prozent verbleiben somit 2,79 Prozent für meinen Vertrag.

Das Problem sind hier meiner Meinung nach nicht die Kosten, sondern die mögliche Wertentwicklung gerade bei den sicherheitsorientierten Anlagemöglichkeiten. Wechselt der Kunde zu Tarifen, die mehr Chancen (und auch mehr Risiken) im Tarif haben, steigt die Effektivkostenquote auf 1,85 Prozent. Damit verbleibt bei einer Wertentwicklung von angenommenen 6 Prozent aber noch 4,15 Prozent beim Kunden. Bei diesen Beispielen waren als Garantie immer mindestens die eingezahlten Beiträge für den Kunden vorhanden, er kann somit keine Auszahlung unter seiner Beitragszahlung bekommen.

Natürlich gibt es auch Produkte ohne Garantien, die noch höhere Gewinnchancen haben. Diese verlangen von den Kunden oft regelmäßige Pflege und Überprüfung der Anlagestrategie. Unserer Erfahrung nach möchten sich die Kunden eher nicht um die Geldanlage kümmern und legen eher Wert auf Garantien als auf große Gewinnchancen.

Jetzt muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er eine Effektivkostenquote von 1,38 Prozent akzeptieren möchte und welche Anlagemöglichkeiten er alternativ mit geringeren Kosten hat. Mit fallen da bei gleichem Risiko und wenig Pflegeaufwand keine ein.



Können sich für Makler mögliche Haftungsfallen bei der Beratung ergeben?

Tüscher: Wie schon erwähnt, empfehlen wir immer die Beratung durch einen Steuerberater. Wir können eine steuerliche Situation nicht so genau darstellen, wie der Steuerberater es kann.

Haftungsfallen ergeben sich einige. So sollte korrekt über die eingeschränkte Hinterbliebenenleistung aufgeklärt werden und der Kunde sollte auch wissen, dass er die Leistung ausschließlich als Rentenleistung wieder bekommt.

Ab Januar 2017 müssen alle Anbieter von Riester- und Rürup-Renten ein einheitliches Produktinformationsblatt verwenden. Was halten Sie von dieser Maßnahme?

Tüscher: Ein einheitliches Produktblatt ist auf jeden Fall zu begrüßen. Allerdings muss es dann auch einheitlich sein. Die Effektivkostenquote muss aktuell auch in jedem Vorschlag gezeigt werden. Allerdings berechnen die Versicherer diese nicht einheitlich, sodass sie nicht zu vergleichen sind. Es müssen somit nicht nur Vorgaben erteilt werden, was in dem Produktblatt stehen soll. Es muss zusätzlich vorgegeben werden, wie Kosten und so weiter dargestellt werden, damit wirklich eine Vergleichbarkeit gegeben ist.

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