Vorgezogen Der 100-Milliarden-Erbschaftsrekord ist Schenkungsrekord
Mit Schenkungen Steuern sparen: 2014 haben viele Unternehmer Betriebsvermögen an die nächste Generation übertragen, um einem härteren Erbschaftsteuergesetz zuvor zu kommen (Foto: Rainer Sturm/Pixelio)
In Deutschland hat es im vergangenen Jahr Schenkungen in Höhe von rund 70,5 Milliarden Euro gegeben. Das entspricht einer Zunahme von 77 Prozent zum Vorjahr, wie aus Daten des Statistischen Bundesamts hervorgeht.
Auch die Vermögensübertragung „von Todes wegen“ hat 2014 auf 38,3 Milliarden Euro, ein Plus von rund 25 Prozent, zugelegt. Insgesamt belaufen sich den Angaben nach Schenkungen und Erbschaften auf etwa 109 Milliarden Euro.
Bei den Schenkungen handle es sich oft um vorgezogene Erbschaften, schreibt die Zeitung die Welt. Demnach ist der enorme Anstieg bei dieser Form der Vermögensübertragung auf die bevorstehende Novellierung des Erbschaftsteuergesetzes zurückzuführen. Laut den Plänen wird das Finanzamt beim Generationenwechsel künftig kräftiger zugreifen.
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Daten des Statistischen Bundesamtes für 2014 in Milliarden Euro
Größter Anteil an Schenkungen ist Betriebsvermögen
Die Vermutung, dass gerade Familienunternehmen versuchen über Schenkung, die Steuerlast zu mindern, wird durch eine andere Zahl unterstützt: Knapp 63 Prozent der Schenkungen im vergangenen Jahr waren Betriebsvermögen. Was einer Steigerung um 121 Prozent auf 44,2 Milliarden Euro entspricht. Auch bei den Erbschaften entfiel der größte Anteil mit 44,5 Prozent auf Betriebsvermögen.
Nach dem jetzigen Erbschaftsteuergesetz gelten auf Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften weitreichende Steuerbefreiungen. Laut Statistischen Bundesamt waren von den 108,8 Milliarden Euro nur etwa 33,8 Milliarden Euro steuerpflichtig.
Der Fiskus sammelte den Daten nach 2014 5,4 Milliarden Euro ein. Davon entfielen 4,3 Milliarden Euro auf Erbschaften und 1,1 Milliarden auf Schenkungen. Somit mussten nur 1,6 Prozent des geschenkten Vermögens als Steuern gezahlt werden.
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