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in Aus der VersicherungsbrancheLesedauer: 2 Minuten

Vorletzte Sitzung am Freitag Über diese 3 Versicherungsthemen berät der Bundesrat

Der Bundesrat wird am kommenden Freitag unter anderem über diese drei Themen des Versicherungsrechts entscheiden:

Flexirente

Im September hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur sogenannten „Flexirente“ beschlossen. Die Bundesregierung möchte so die aktive Erwerbstätigkeit von älteren Menschen fördern. Arbeitnehmer sollen flexiblere Möglichkeiten für den Übergang vom Arbeitsleben in die Rente erhalten.

Empfänger vorgezogener Renten sollen nach Willen des Gesetzgebers zukünftig mehr hinzuverdienen dürfen, ohne dass ihre Rentenleistungen stufenweise gekürzt werden. Das Flexirenten-Gesetz sieht vor, jeweils 40 Prozent des Verdienstes, der über eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr für Teilrentenbezieher hinausgeht, von der Rente abgezogen werden.

Das Flexirentengesetz will Arbeitnehmern außerdem die Möglichkeit geben, bereits ab dem 50. Lebensjahr Zusatzbeiträge zu ihrer gesetzlichen Rente zu leisten, um Rentenlücken auszugleichen oder den späteren Rentenanspruch zu erhöhen. Ab Juli 2017 soll das Gesetz in Kraft treten.

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Rechengrößen in der Sozialversicherung

Am Freitag wird der Bundestag außerdem über die Rechengrößen für die Sozialversicherung abstimmen. Diese werden einmal im Jahr an das aktuelle Lohnniveau angepasst. Für die Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungs-Grenze 2017 in den alten Bundesländern auf 76.200 Euro (alte Bundesländer)/ 68.400 Euro (neue Bundesländer) jährlich beziehungsweise 6.350 /5.700 Euro im Monat angehoben werden. Die Grenze zur Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung soll von 56.250 auf 57.600 Euro steigen.

Sachkunde-Anforderungen bei Immobilien-Darlehensvermittlern

Der Bundesrat beschäftigt sich am Freitag zudem mit der Verordnung der Bafin zu Sachkunde-Anforderungen an Vermittler von Immobiliendarlehen. Bislang war nicht geregelt, was interne und externe Mitarbeiter im Versicherungsbereich mitbringen müssen, wenn sie Verbraucher-Immobiliendarlehen vermitteln. Mit der Verordnung wird der Brüsseler Wohnimmobilienkredit-Richtlinie Rechnung getragen.

Die Bundesrats-Ausschüsse empfehlen dem Plenum - mit kleineren Anmerkungen - in allen drei Fällen zuzustimmen.

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