Vorsicht beim Arbeitgeberwechsel in der bAV
100.000 Euro Betriebsrente weniger
Wechselt ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz und will er seinen bAV-Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, können ihm Verluste drohen. Wie aktuelle Berechnungen zeigen, könnten Betroffene im Ruhestand mehr als 100.000 Euro an Betriebsrentenzahlungen einbüßen.