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Vorsicht Falle Bafin warnt davor, Treuhandassistent zu werden

Einfach am Computer ein bisschen Geld hin- und herschieben und daran verdienen? Die Bafin hat dazu eine deutliche Meinung.
Einfach am Computer ein bisschen Geld hin- und herschieben und daran verdienen? Die Bafin hat dazu eine deutliche Meinung. | Foto: William Iven / Pixabay.com

Hat auch Sie jemand angeschrieben und Ihnen ein Job-Angebot gemacht, das Sie nicht ablehnen können (sollen)? Ja? Dann gibt Ihnen die Finanzaufsicht Bafin einen Tipp: Lassen Sie’s! Es ist mit ziemlicher Sicherheit eine Falle.

In einem aktuellen Schreiben warnt die Bonner Aufsicht davor, als sogenannter Treuhandassistent anzufangen. Die Angebote kommen von Unternehmen, die angeblich einen Treuhandservice anbieten. In der Folge, müssen die neu Angeworbenen Geld über das eigene Girokonto annehmen und weiterleiten. Das riecht natürlich ganz gewaltig nach Geldwäsche. Zunächst stellt die Bafin klar, dass sie Treuhandkonten weder registriert noch verwaltet. Und wer bei so etwas leichtfertig mitmacht, für den hat sie außerdem eine Botschaft (Zitat aus dem Schreiben):

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Allerdings können sich Verbraucher, die als Finanzagenten, mithin auch als Treuhandassistenten agieren, strafbar machen. Denkbar ist insbesondere eine leichtfertige Geldwäsche. Erhält der Finanzagent etwa bei einer Tätigkeit als Treuhandassistent ein Entgelt, kann er zudem wegen des Erbringens von unerlaubten Zahlungsdiensten strafrechtlich verfolgt werden. Außerdem kann der Finanzagent möglicherweise der Geltendmachung von etwaigen Rückzahlungsansprüchen derjenigen Person ausgesetzt sein, von der das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt.

Heißt auf Deutsch: Man ist nicht nur wegen Geldwäsche dran. Auch die Geschädigten könnten unter Umständen ihr Geld vom Treuhandassistent zurückverlangen. Obwohl der es schon gar nicht mehr hat.

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