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Von Aktualisiert am in WohngebäudeversicherungLesedauer: 8 Minuten
Christian Schulz, Sachverständiger
Seit 2021 ist Christian Schulz ISO-zertifizierter Sachverständiger für Versicherungen. Als „Versicherungsversteher“ hat er sich auf Risikobewertungen und Gutachten für Gewerbekunden spezialisiert. | Foto: privat

90 Prozent der Versicherungssummen für gewerbliche Gebäudeversicherungen sind falsch. Mindestens, würde jetzt mein ehemaliger Senior-Underwriter ergänzen. Auch in meiner Praxis als Sachverständiger habe ich bisher keine richtig ermittelte Versicherungssumme antreffen können.

Die Ursachen dieses unterschätzten Problems sind vielfältig. Zum einen ist es das fehlende Know-how bei den Vermittlern. Zum anderen liegt es an der Methodik. Und immer ist es die Verknüpfung von beidem. Die gute Nachricht ist: Bei Einfamilienhäusern spielt es keine Rolle, da hier eine Versicherung nach Ausstattungsmerkmalen erfolgt und die Versicherungssumme keine Höchsthaftungsgrenze darstellt.

Versicherungssumme – das unterschätzte Problem

Zunächst: Als Versicherungssumme wird rechtlich der Betrag bezeichnet, der durch eine Versicherungspolice im Höchstfall gedeckt ist. Sie ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Die Versicherungssumme ist also keine objektiv feststehende Größe, sondern sie wird – meist entsprechend dem Antrag des Versicherungsnehmers – frei vereinbart.

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