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Vorsorge für biometrische Risiken „BU ist kein isoliertes Risiko“

Patrick Dahmen: Axa Vorstand für das Geschäftsfeld Vorsorge (Foto: Jochen Rolfes)
Patrick Dahmen: Axa Vorstand für das Geschäftsfeld Vorsorge (Foto: Jochen Rolfes)
DAS INVESTMENT.com: Sie brechen eine Lanze für die „Premium-BU“. Welche Vorteile hat sie gegenüber anderen Produkten?

Patrick Dahmen:
Eine BU-Police ist nach wie vor die umfassendste Absicherung, da nur sie den Fall absichert, dass der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Und berufsunfähig zu werden, ist kein fiktives, sondern ein sehr reales Risiko. Wir richten uns bei unseren BU-Angeboten stark nach Kundensegmenten aus.

Geben Sie ein, zwei Beispiele!


Wir versichern etwa akademische Heilberufe über die Deutsche Ärztversicherung mit spezifischen Kriterien wie der Infektionsklausel. Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes bieten wir über die Marke Deutsche Beamtenversicherung passende Lösungen, zum Beispiel die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Wir stellen zudem fest, dass die BU insbesondere in der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung eine immer größere Rolle spielt. Dies auch wegen der vielen Vorteile, die eine selbstständige BU als Direktversicherung bietet – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Aber nicht alle Kunden können eine BU-Police bekommen. Welche Alternativen bieten Sie in diesen Fällen?

Neben der zielgruppenspezifischen BU haben wir als einer der ersten im Markt die Existenzschutzversicherung, kurz ESV, etabliert, um weiteren Teilen der Bevölkerung einen angemessenen Schutz anzubieten. Die ESV ist eine Kombination aus Unfall-, Grundfähigkeiten und Pflegeversicherung und leistet auch bei schweren Organschädigungen und Krebs.

Kommt für einen Kunden aus finanziellen und gesundheitlichen Gründen eine BU nicht infrage, bieten wir die ESV oder eine Kombination aus BU und ESV an. Der Vorteil: Verdient der Kunde später mehr, hat er die Option, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die BU zu wechseln.

Welche Rolle können BU-Zusatzversicherungen spielen?

Wenn der BU-Fall eintritt, kann häufig trotz BU-Schutz die geplante Altersvorsorge nicht mehr bedient werden. Damit reduziert sich die Rentenleistung stark oder entfällt ganz. Daher bieten wir unsere Altersvorsorgeprodukte stets gekoppelt mit einer BU-Zusatzversicherung an.

In der Variante BU mit Beitragsbefreiung übernimmt Axa im BU-Fall die Altersvorsorgebeiträge. Auch dies ist als bAV möglich: Hier bieten wir eine BU-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitserklärung und mit einer Wartezeit von nur drei Jahren an.

Auf welche Unterstützung können Makler und Kunden im Leistungsfall zählen?

Unsere Erstreaktion auf einen Leistungsantrag erfolgt innerhalb von drei Tagen, häufig sogar innerhalb von 24 Stunden. Wir unterstützen bei der Antragsstellung und binden auf Wunsch des Kunden den Makler in die Regulierung mit ein. Zudem bieten wir Kunden an, den Fragebogen für den Leistungsantrag gemeinsam am Telefon auszufüllen oder unterstützen den Leistungsprozess über Außenregulierungen vor Ort. So lassen sich viele Prozesse vereinfachen.

Wie viele der eingereichten BU-Fälle werden anerkannt?


Bei Axa sind das deutlich über 80 Prozent. Wir haben eine Prozessquote von rund 1 Prozent – ein Spitzenwert im Marktvergleich. Das hohe Niveau ist auf jahrelange BU-Kompetenz, umfassenden Service und auf kurze Bearbeitungszeiten zurückzuführen. So erfolgt nach Vorliegen aller entscheidungsrelevanten Unterlagen innerhalb von maximal drei Wochen die Erklärung, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum geleistet wird.

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