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Vorsorge-Sparer aufgepasst Diese Fehler sollten Sie in der Steuererklärung für 2019 vermeiden

Ein Beratungsgespräch in einer Filiale der PSD Bank Westfalen-Lippe eG am 23. Juli 2009 in Bielefeld Deutschland
Ein Beratungsgespräch in einer Filiale der PSD Bank Westfalen-Lippe eG am 23. Juli 2009 in Bielefeld Deutschland | Foto: imago images / teutopress

Im Folgenden finden Sie die Ratschläge der MLP-Experten:

Die Steuererklärung gehört klassischerweise zu den Dingen, die im Alltag gerne möglichst lange aufgeschoben werden. Entlastung erfahren Verbraucher immerhin durch Versicherungsunternehmen, denn diese senden die Informationen über Altersvorsorgebeiträge – zum Beispiel für Riester- oder Basis-Renten – bei Bedarf automatisch ans Finanzamt. Der Gesetzgeber verpflichtet sie, dies anzubieten.

Hierfür müssen Versicherte nur ihre Steuernummer beim Unternehmen hinterlegen und in die Datenübermittlung einwilligen. Verbraucher, die ihre Steuererklärung komplett digital ausfüllen und einreichen, profitieren von einem weiteren Vorteil: Die Software übernimmt die Vorjahres-Daten und gibt in den meisten Fällen Hinweise, wenn der Nutzer etwas falsch eingibt.

Achtung vor diesen Fehlerquellen

Das vereinfachte Bescheinigungsverfahren ist bequem, dennoch müssen steuerpflichtige Vorsorge-Sparer einiges beachten. Um für Riester- und Basisrente tatsächlich staatliche Förderung zu erhalten, müssen sie die geleisteten Beiträge auch an der richtigen Stelle eintragen: Riester-Sparer können pro Jahr maximal 2.100 Euro in der Anlage „AV“ ansetzen.

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Stehen die Angaben in diesem Formblatt, dann rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob sich Sparer mit der Riester-Zulage besserstellen oder mit dem Sonderausgabenabzug.

Noch häufiger unterlaufen Fehler beim Eintragen einer Basis-Rente und einer oftmals damit kombinierten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Der Jahresgesamtbeitrag ist in Zeile 8 der Anlage „Versorgungsaufwand“ einzutragen.

Viele Steuerpflichtige tragen diesen irrtümlich in Zeile 47 bei „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“ ein.

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