Er ist da – der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur geförderten privaten Altersvorsorge. Sie solle „flexibler, transparenter, renditestärker und kostengünstiger werden, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen“, heißt es in dem gestern an die anderen Ressorts verschickten Dokument, das mehreren Medien wie „BILD“, „F.A.Z“ und „Handelsblatt“ nach eigenen Angaben vorliegt. Wesenskern des Gesetzesvorhabens ist, dass auch bei staatlich geförderten Vorsorgeprodukten ein höheres Risiko möglich sein soll. Über ein Altersvorsorgedepot sollen deshalb auch langfristige Anlagen in Aktienfonds und ETFs ermöglicht werden.