Versicherungsvertrieb So wollen Verbände Zukunftsthemen der Maklerbranche anpacken

Führungswechsel beim Bund Deutscher Versicherungsmakler (BDVM): Die Mitglieder der „Spitzenorganisation der Versicherungsmakler in Deutschland“, haben in ihrer jüngsten Versammlung Bernhard Gause zum Geschäftsführenden Vorstand gewählt. Der promovierte Jurist war rund 20 Jahre lang in unterschiedlichen Funktionen für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tätig. Zuletzt war er Mitglied der Geschäftsführung mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Risikoschutz für Gesellschaft und Wirtschaft“.
Durch seine Tätigkeit bei dem Lobbyverband der deutschen Assekuranz war er schon bei seinem Antritt in der BDVM-Geschäftsführung vor einem Jahr mit vielen Branchenthemen vertraut, die auch Versicherungsmakler beschäftigen. „Insbesondere kann er auch auf seine Erfahrung als Chefsyndikus und Leiter des Europa Büros des GDV in Brüssel aufbauen“, betont der in Hamburg ansässige Vermittlerverband. Aktuell beschäftigt er sich beispielsweise mit den Chancen und Risiken des sogenannten Open Insurance.
EU will mehr digitale Services für Versicherte
Zu dieser branchenübergreifenden Öffnung von versicherungsbezogenen Daten will die EU-Kommission 2023 einen Gesetzesvorschlag präsentieren. „Wohin die Reise geht ist noch völlig ungewiss“, so Gause. Sicher sei aber, dass Open Insurance „ein großes Innovationspotential“ biete: „Mit Einwilligung der Kunden werden sämtliche Positionen zusammengestellt, die für die zukünftige Vermögenssituation relevant sind und auf dieser Grundlage per standardisiertem Austausch mit Drittanbietern neue Angebote generiert.“
„Die Versicherungsmakler als Sachwalter der Kunden sehen die Chancen für neue, maßgeschneiderte Produkte und Geschäftsmodelle im digitalen Zeitalter und die damit verbundenen Effizienzgewinne durchaus positiv“, heißt es hierzu vom BDVM weiter. „Im Rahmen des von Versicherungsmaklern gelebten Verbraucherschutzes sehen unsere Verbandsmitglieder aber gleichwohl auch die Risiken, welche sich für die Verbraucher ergeben.“ So müssten beispielsweise sensible Gesundheitsdaten gesichert sein.
„Perspektivisch stellt sich die Frage nach dem Zugang zu Versicherungsdienstleistungen für Menschen, die ihre Daten nicht preisgeben wollen“, stellt der BDVM fest. „Gäbe es für bestimmte, nicht IT-affine Gruppen Probleme, Versicherungsschutz zu erhalten?“ Bereits heute könnten Versicherte ihre Daten freiwillig privaten Dienstleistern zur Verfügung stellen, zum Beispiel zur digitalen Abwicklung von Schäden. „Jede gesetzliche verpflichtende Regelung in diesem Bereich bedarf daher einer eingehenden Kosten-Nutzen-Analyse.“