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in Recht & SteuernLesedauer: 8 Minuten

Vortäuschung von Sicherheit Die aktuellen Modelle des Finanzbetrugs

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Der klassische Finanzbetrug besteht im Vorspiegeln von unrealistisch hohen Gewinnen oder Gewinnmöglichkeiten, zum Beispiel durch die sogenannten Schneeballsysteme.

In Hinblick hierauf sind die Käufer von Finanzprodukten – und auch die Aufsichts- sowie Strafverfolgungsbehörden – inzwischen stark sensibilisiert. Auf Renditeversprechungen im zweistelligen Bereich fällt heutzutage nur noch selten jemand herein.

Etwas anderes ist es jedoch, wenn man relativ moderate Renditen bei sehr niedrigem Risiko verspricht. Angebliche Sicherheit wird weniger kritisch hinterfragt als Gewinnprognosen, insbesondere wenn die Behauptungen von scheinbar objektiven Zahlen und Berechnungen belegt werden.

Die Glaubwürdigkeit erhöht sich, wenn die Zahlen durch Wirtschaftsprüfer testiert oder mit wissenschaftlichen Methoden errechnet wurden.

Moderner Finanzbetrug bedient sich daher im Wesentlichen zweier Vorgehensweisen:

• Die unverhältnismäßig aggressive Bewertung von Umsätzen, Gewinnen und Vermögensgegenständen im Rahmen des „Fair-Value Accounting“.
• Die Verschleierung von Zusammenhängen zwischen Ertragschancen und Risiken mittels finanzmathematischer Methoden oder Kennzahlen.

Wenn Bilanzkosmetiker zu viel Make-up auftragen …


Bilanzfälschung als Methode des Finanzbetrugs ist an sich nichts Neues. Seit es Kapitalgesellschaften gibt, haben Schwindler versucht, mithilfe manipulierter Bewertungsmethoden Vermögenswerte vorzutäuschen, um überteuerte Wertpapiere zu verkaufen.

Insbesondere die Erfahrungen aus dem Börsencrash 1929 führten zur Anforderung an die Bilanzierung, ein solches Vorgehen möglichst stark zu erschweren. Daher – und auch um die generelle Risikovorsorge zu verbessern – war jahrzehntelang das sogenannte „Niederstwertprinzip“ als oberster Grundsatz für Bewertungsverfahren bei der Aufstellung von Unternehmensbilanzen zu beachten.

Hierbei werden Vermögensgegenstände in einer Bilanz grundsätzlich zu niedrigsten Wert erfasst, der entweder dem Marktwert oder den um Abschreibungen bereinigten Anschaffungskosten entspricht.
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