Vorwurf „gewerbsmäßiger Betrug und Kapitalanlagebetrug“ Infinus-Prozess startet am 16. November
Razzia bei der Infinus-Firmenzentrale in Dresden, Foto: Robert Michael
Gegen insgesamt sechs Angeklagte im Fall des Dresdner Finanzkonzerns Infinus soll am 16. November das Verfahren eröffnet werden. Das teilte das Landgericht Dresden mit. Bis zur Verhandlungseröffnung bleiben die fünf Hauptangeklagten weiter in Untersuchungshaft.
Den Angeklagten, unter ihnen Firmengründer Andreas Biehl, wird gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Infinus habe ein Schneeballsystem aufgebaut und systematisch rund 22.000 Anleger betrogen. Die Staatsanwaltschaft geht von 22.000 geschädigten Anlegern und 312 Millionen Euro Verlust aus.
Den Angeklagten, unter ihnen Firmengründer Andreas Biehl, wird gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Infinus habe ein Schneeballsystem aufgebaut und systematisch rund 22.000 Anleger betrogen. Die Staatsanwaltschaft geht von 22.000 geschädigten Anlegern und 312 Millionen Euro Verlust aus.