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Transparenzverordnung: Neue Praxishinweise für Finanzberater

Versicherungs- und Anlagevermittler – zusammengefasst als Finanzberater – können nun neue Formulierungshilfen bei den Verbänden Votum und AfW abrufen. Hintergrund sind erweiterte Pflichten für Finanzberater, die am 1. Januar 2023 im Rahmen der Transparenzverordnung in Kraft getreten sind. Vermögensberater sind jetzt dazu angehalten, im Rahmen ihres Online-Auftritts eine ausdrückliche Erklärung darüber abzugeben, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt wurden.
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„Auch wenn die Vorgaben aus Brüssel inzwischen eine realitätsfremde Granularität aufweisen – es wird inzwischen sogar der Wortlaut für Zwischenüberschriften auf Internetseiten gesetzlich vorgeschrieben – so müssen diese eben umgesetzt werden“, so Martin Klein. Dem ursprünglichen Ziel, mehr Kapital in nachhaltige Geldanlagen zu leiten, nutzen diese Vorgaben jedoch wenig, bemängelt der Votum-Vorstand.
Die Transparenzverordnung (TVO) trat bereits am 10. März 2021 EU-weit in Kraft. Seither müssen neben Produktgebern auch Versicherungs- und Anlagevermittler „nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten“ erfüllen – wozu auch die entsprechenden Informationspflichten gehören. Um die Arbeit zu erleichtern, stellen die Verbände kostenfreie Formulierungshilfen und Hinweisen für die Praxis zur Verfügung.