Votum, AVV und BVK Vermittlerverbände wollen Provisionsdeckel stoppen
Der Mitte April vorgelegte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das „Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ stößt weiterhin auf reichlich Kritik bei den Verbänden der Vermittlerbranche. Geplant ist demnach, dass an den Vertrieb künftig grundsätzlich nur noch 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme gezahlt werden sollen.
Als Anreiz für mehr Kundenfreundlichkeit schlägt das von Olaf Scholz (SPD) geführte Ministerium einen sogenannten atmenden Provisionsdeckel vor: Die Vergütung kann auf maximal 4 Prozent steigen, sofern „qualitative Merkmale“ erfüllt sind. Beispiele hierfür sind eine niedrige Stornoquote, wenige Beschwerden, eine „hochwertige und umfassende Beratung“ sowie das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben.
Die allgemeine Höchstgrenze für die Abschlussprovisionen beim Vertrieb von Versicherungen der Sparten Leben und Restschuld solle mögliche Fehlanreize vermeiden, begründen die Berliner Ministerialbeamten ihren Vorschlag. Denn „exzessiv hohe“ Abschlussprovisionen könnten Vermittler dazu bringen, ihre Kunden einseitig zu Vertragsabschlüssen zu drängen statt sie ergebnisoffen zu beraten.
Fehlanreize vermeiden
Gegen diese „Verbindung zwischen Vergütung und Fehlanreizen“ wehrt sich unter anderem Michael H. Heinz: „Es darf nicht zu einem ordnungspolitischen Eingriff kommen, der letztlich zulasten der Qualität der Beratung und der wichtigen sozialpolitischen Verantwortung aller Versicherungsvermittler geht“, fordert der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Aktuell verabschiedeten das BVK-Präsidium mit den Chefs der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen sowie des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) ein gemeinsames Positionspapier. Darin fordern die Interessenvertreter von etwa 40.000 Versicherungsvermittlern den Stopp des geplanten Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen.
Folgen kontraproduktiv
Hallo, Herr Kaiser!
Der Gesetzgeber solle „die unausgereiften Pläne zur Deckelung von Abschlussprovisionen verwerfen“, fordern die Unterzeichner der sogenannten Bonner Erklärung. Denn es liege kein Marktversagen vor, das den harten Eingriff des Staates rechtfertige. Und die Folgen seien kontraproduktiv: „Vermittler benötigen eine auskömmliche Vergütung, um ihre Kunden auch weiterhin qualitativ hochwertig beraten zu können.“
Vermittler müssten „die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit ihres Unternehmens im Blick behalten“. Das heiße: „ Sofern eine kostendeckende Beratung von beratungsintensiven Lebensversicherungsprodukten nicht mehr möglich erscheint, werden viele Vermittler zunehmend auf andere Sparten und Bereiche ausweichen, was wiederum der privaten Altersvorsorge und dem Kampf gegen Altersarmut einen Bärendienst erweisen wird.“
Diese Argumente seien auch in der Politik angekommen: „Wir begrüßen, dass die formulierten Bedenken der Vermittler inzwischen in immer größeren Teilen der Politik auf Verständnis stoßen.“ Nach der Verbändeanhörung sollte das Vorhaben im Bundeskabinett thematisiert werden, wo es bisher aber noch nicht auf der Tagesordnung stand. Finanzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnen die Pläne in ihrer bisherigen Form ab.