Votum, AVV und BVK Vermittlerverbände wollen Provisionsdeckel stoppen
Auf wackligem Gerüst
Der knapp 30 Finanzvertriebe und Maklerpools als ordentliche Mitglieder zählende Branchenverband Votum kritisiert aktuell vor allem die Begründung für die vorgeschlagene Regulierung: Das Finanzministerium hatte das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) evaluiert und kam zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der tatsächlichen Abschluss- und Vertriebskosten der Versicherer „Anpassungsbedarf zur weiteren Senkung“ bestehe.
Sinken müssten demnach insbesondere die Vermittlervergütungen, die in der Regel den größten Teil dieses Kostenblocks ausmachen. Doch die Argumentation beruhe auf einem „wackligen Gerüst“, kritisiert Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des Verbandes. Denn die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gelieferten Daten über die Provisionszahlungen an Versicherungsvermittler seien grob fehlerhaft.
„Absurde Ergebnisse“
Votum-Chef Klein beruft sich dabei auf Medienberichte, wonach die Bafin die Provisionszahlung für Lebens- und Restschuldversicherungen gemeinsam erfasst habe: „Die Vermengung dieser Daten führte nicht nur zu absurden Ergebnissen, sondern auch zu entsprechend falschen Rückschlüssen.“ Die beiden Sparten seien stattdessen getrennt voneinander zu beurteilen, da sich ihre Vermittler deutlich unterschieden.
Bei Restschuldversicherungen, die nahezu ausschließlich von Banken an Kreditnehmer vermittelt werden, seien „tatsächlich Missstände und Exzesse bei der Provisionierung von Abschlüssen festzustellen“ gewesen. Bei Lebensversicherungen sei das ganz anders. Hier funktioniere nämlich der Wettbewerb. Seit der LVRG-Reform 2014 sanken die durchschnittlichen Provisionen beim Neuvertrieb von Lebensversicherungen auf beinahe 2,5 Prozent.
Der Verband zitiert aus der Bundestagsdrucksache 19/10059 vom 10.05.2019, die als Antwort eine Kleine Anfrage von FDP-Bundestagsabgeordneten folgende Bafin-Daten zur Höhe der Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung veröffentlichte:
„Diese Zahlen sind weit überhöht und stehen in keinem Bezug zu den realen Erlösen der vermittelnden Unternehmen“, kommentiert Votum-Chef Klein. „Selbst bei großen Mehrfachagenten, die den Versicherern durch ihre umfassenden Leistungen erhebliche Vertriebstätigkeiten abnehmen, rangieren die Maximalzahlungen bei der Hälfte der hier behördlich veröffentlichten Fantasiewerte.“
„Ohne eine glaubhafte und belastbare Datenbasis können weder das Finanzministerium noch die Bundesregierung ein Gesetz beraten, welches im erheblichen Maß in die grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit eingreift“, so Rechtsanwalt Klein weiter. Er zeigt sich überzeugt: „Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Gesetz, welches auf einer derart unseriösen Datenbasis beruht, ohne jede Chance.“