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Eiopa-Bericht zu Renditen und Kosten „Fondspolice exzellente Art der Altersvorsorge“

Eiopa-Hauptsitz im Frankfurter Westhafen Tower
Eiopa-Hauptsitz im Frankfurter Westhafen Tower: Votum-Chef Martin Klein erklärt in einem Gastbeitrag, warum die als Ertragsminderung gemessenen Effektivkosten von Fondspolicen aufgrund der höheren Nettorenditen dieser Produkte für die Verbraucher oft eine „sinnvolle Investition“ sind. | Foto: EIOPA

Die Ergebnisse der mit einem Zeithorizont von fünf Jahren (2017 – 2021) und tausender untersuchter Produkte breit angelegten Untersuchung der European Insurance and Occupational Pensions Authority (Eiopa) zeigen eindeutig: Fondsgebundene Lebensversicherungen konnten im gesamteuropäischen Markt erneut überzeugen. Mit einer für das Jahr 2021 durchschnittlichen Rendite von 9,4 Prozent und einer Kostenquote (gemessen als „Reduction in Yield“) von 2,3 Prozent bilden diese Produkte einen zentralen Baustein für die auf Langfristigkeit angelegte und performance-orientierte Altersvorsorge in Europa. 

Auch der Blick auf die 5-Jahres-Nettorendite der von der Aufsicht untersuchten Produktlandschaft zeigt, dass für alle Anlegerprofile ein passender Baustein zur Altersvorsorge verfügbar ist. Nettorenditen von 7 Prozent bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, 4 Prozent bei hybriden Produkten und 2 Prozent bei klassischen Deckungsstockprodukten sprechen eine eindeutige Sprache. 

Nettorenditen in Europa 2017 – 2021

Nettorendite in Europa 2017 – 2021
linke Säule jeweils: fondsgebundene Lebensversicherungen; Mitte: klassische; rechts: hybride © EIOPA / VOTUM e.V.

Entscheidend für die richtige Auswahl ist – das zeigt der Eiopa-Bericht auch – eine bedarfsgerechte und maßgeschneiderte Beratung. Natürlich müssen Kunden von fondsgebundenen Lebensversicherungen eine höhere Volatilität akzeptieren. Dafür erwartet sie mittel- und langfristig auch eine deutlich höhere Nettorendite. Wenn Kunden damit umgehen können und auch in schwierigen Marktphasen ihren Berater als persönlichen Ansprechpartner an ihrer Seite haben, ist die fondsgebundene Lebensversicherung eine exzellente Art der Altersvorsorge. 

Votum-Vorstand Martin Klein
Martin Klein © VOTUM

Auch die Untersuchung der Kostenquoten der europäischen Aufsicht zeigen ein eindeutiges Bild: Die durchschnittlichen Reduction-In-Yield-Kosten von 2,3 Prozent im europäischen Wirtschaftsraum nehmen den Befürwortern von Provisionsverboten oder sonstigen Markteingriffen den Wind aus den Segeln. 

Erfreulich ist insbesondere der fokussierte Blick auf Deutschland: Die fondsgebundenen Lebensversicherungen auf dem deutschen Markt waren im Betrachtungszeitraum von 2017 bis 2021 nicht nur deutlich günstiger als der europäische Durchschnitt (Deutschland: 1,5 Prozent Reduction in Yield / EU: 2,3 Prozent), ihre Performance war auch noch überdurchschnittlich gut (Deutschland: 11,2 Prozent Nettorendite / EU: 7 Prozent). 

Kein Grund für Eingriff in Vergütung 

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Diese Zahlen der europäischen Versicherungsaufsicht sprechen eine klare Sprache: Es gibt keinen nachweisbaren Grund für Eingriffe in die Vergütungsstrukturen. In einem von Provisionsvertrieb geprägten Markt wie Deutschland sehen wir Nettorenditen deutlich oberhalb des europäischen Marktdurchschnitts – bei niedrigeren Kostenquoten. Natürlich kann es hier – wie überall – Ausreißer geben. Um diesen Ausreißern entgegenzutreten, bedarf es jedoch keines Markteingriffs, der alle Marktteilnehmer erneut mit weiteren Bürokratiekosten belastet. 

 

Ein Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), welches sich nahezu ausschließlich mit der Vermittlervergütung befasst, hat angesichts dieser Ergebnisse keine rechtliche Legitimation, da sich ein Missstand schlicht nicht erkennen lässt. Auch von einem europaweiten Eingriff in die Marktstrukturen – etwa durch ein Provisionsverbot – muss angesichts dieser Ergebnisse endgültig abgesehen werden. 

Die von der Eiopa analysierten Marktdaten zeigen auch, dass von einzelnen nationalen Märkten nicht auf eine vermeintlich für ganz Europa geeignete Regulierung geschlossen werden kann. Daten aus unserem europäischen Nachbarland Niederlande konnte in dieser Studie nicht zum Vergleich herangezogen werden, da inzwischen kein einziger niederländischer Anbieter von Versicherungsanlageprodukten mehr am Markt aktiv ist. Das in den Niederlanden geltende Provisionsverbot hat demnach für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten bereits deshalb keine Bedeutung, weil solche Produkte schlicht nicht existieren. 

 

Für die gut beratenen Anleger der anderen europäischen Länder ist jedoch insbesondere die fondsgebundene Lebensversicherung ein hervorragender und wichtiger Baustein ihrer Altersvorsorge. Eingriffe in den europäischen Beratermarkt sollten daher nicht an einem Ausnahmetatbestand ausgerichtet werden. Versicherungsanlageprodukte müssen gegenüber Anlegern beraten werden, die hierfür entstehenden Produktkosten sind angesichts der erzielten hohen Nettorenditen für die Verbraucher eine mehr als sinnvolle Investition. 

Über den Autor: 

Der Hamburger Rechtsanwalt Martin Klein ist geschäftsführender Vorstand des Verbands Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa (Votum). An die Mitgliedsunternehmen des Verbands sind 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler angebunden. Sie beraten mehr als 11 Millionen Verbraucher zu Fragen der Absicherung im Alter, der Vermögensbildung und des persönlichen Versicherungsschutzes. 

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