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Versicherungsvertrieb „Nicht nur auf Kosten von Versicherungen achten!“

Eiopa-Hauptsitz im Frankfurter Westhafen Tower
Eiopa-Hauptsitz im Frankfurter Westhafen Tower: Votum-Vorstand Martin Klein ruft die Aufsichtsbehörden Bafin und Eiopa auf, ein „unübersichtliches aufsichtsrechtliches Durcheinander“ für Versicherungsvermittler zu verhindern. | Foto: EIOPA

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs eines Merkblatts zu ‚wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten‘ beendet die Bafin die von ihr selbst initiierte Debatte um einen Provisionsrichtwert. Nun herrscht für Versicherer und Vermittler Klarheit, dass die Bafin – entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung – keine Obergrenzen vorgibt.

Die Aufsicht betont, dass sie bei der Preis-Leistungs-Beurteilung von Produkten zukünftig noch stärker die Effektivkosten in den Mittelpunkt ihres risikobasierten Aufsichtsansatzes rückt. Dass sie dabei den Abschlusskosten weiterhin hohe Aufmerksamkeit schenken wird, war zu erwarten.

Die Aufsicht läuft jedoch Gefahr, sich zu einseitig auf die Kostenseite von Produkten zu fokussieren. Selbst Studien der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa zeigen, dass komplexe Produkte mit höheren Kosten für den Kunden höhere Rendite erbringen können.

Rundschreiben zum Provisionsrichtwert blieb aus

Es ist zu begrüßen, dass die Bafin das lang angekündigte Konsultationspapier zu ihrer Erwartungshaltung an den Produktgestaltungsprozess für kapitalbildende Lebensversicherungen endlich veröffentlicht hat. Dieses wurde im Frühjahr noch als verbindliche Vorgabe eines ‚Rundschreibens für einen Provisionsrichtwert‘ angekündigt.

Als Veröffentlichungszeitraum hatte man dabei Mitte August in Aussicht gestellt. Dass nun die Veröffentlichung des Entwurfs eines Merkblatts am letzten Oktobertag erfolgte, spricht Bände. Sowohl der Zeitablauf als auch die Form der Veröffentlichung zeigen, dass die BaFin in einem Selbstfindungsprozess gezwungen war, ihren Zuständigkeitsbereich auszuloten.

Der BaFin-Entwurf fokussiert sich auf drei Themenbereiche: Vorgaben zum Produktfreigabeverfahren, Vorgaben zur Vermeidung von Fehlanreizen bei der Vertriebsvergütung sowie Erläuterungen der Aufsicht zu ihrem ‚risikoorientierten Aufsichtsansatz‘.

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Fokus auf Kosten statt auf Rendite der Produkte

Insbesondere der Abschnitt zur Auswirkung von Abschlusskosten auf Renditechancen greift dabei deutlich zu kurz. Die Bafin vermittelt den Eindruck, als ob die Versicherungsunternehmen im Rahmen der Produktherstellung lediglich die Kosten ihrer Produkte beeinflussen können, nicht jedoch deren Renditechancen.

Diesem aufsichtsrechtlichen Blick gilt es energisch entgegenzuwirken. Versicherungsunternehmen sind als Produkthersteller durchaus in der Lage, die Renditechancen eines Produktes so positiv zu gestalten, dass eine Versicherung auch mit einem erhöhten Kostenaufwand eine für den Kunden deutlich positivere Rendite erwirtschaftet als ein auf den ersten Blick vermeintlich positives Low-Cost Produkt.

Dem stimmt sogar die europäische Aufsichtsbehörde Eiopa zu. Die Ergebnisse des im April veröffentlichten ‚Cost and past performance Reports‘ zeigen eindeutig, dass insbesondere die fondsgebundenen Policen die aus dem Bafin-Merkblatt ersichtliche Erwartungshaltung, dass kapitalbildende Versicherungen eine Nettorendite oberhalb einer angenommenen Inflation von 2 Prozent erzielen müssen, in der Vergangenheit verlässlich erreicht haben.

 

Hier wurden – bei einem Anlagezeitraum beginnend ab dem Jahr 2016 – durchschnittliche Nettorenditen in Höhe von 5 Prozent für den Markt der fondsgebundenen Produkte ermittelt, so dass die Vorgaben aus dem Bafin-Merkblatt sicher erreicht werden.

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