Votum-Verband: „Diskussionsentwurf zur Regulierung geschlossener Fonds ist grundrechtswidrig“
Martin Klein, Votum
Nach dem Willen des BMF sollen geschlossene Fonds zukünftig ausschließlich von Finanzdienstleistungsinstituten vermittelt werden. Das Bundesfinanzministerium hatte am Montag einen Entwurf zur Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ veröffentlicht.
Wie die Verbände VGF und AfW begrüßt auch der Votum-Verband gesetzliche Standards für Beratungs- und Dokumentationspflichten bei der Vermittlung von geschlossenen Fonds und neue Qualifikationsvorgaben für Berater. Der nun eingeschlagene Weg sei jedoch ein Irrweg.
Denn der aktuell vorgelegte Diskussionsentwurf eines „Gesetzes zur
Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ sieht vor, dass eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut zukünftig zwingende Voraussetzung für die Vermittlung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds ist. Andernfalls müssten sich Berater einem Haftungsdach anschließen.
Angriff auf die freien Berater
Dies versteht der Votum-Verband als Angriff auf die Selbständigkeit der derzeit rund 100.000 freien Berater, die auf Grundlage einer Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung ihrer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Sie seien als Einzelpersonen nicht in der Lage, die bürokratischen Voraussetzungen an den Betrieb eines Finanzdienstleistungsinstituts zu erfüllen.
Wird der Entwurf Gesetz, müssten sie entweder ihre Tätigkeit einstellen oder zukünftig als gebundene Agenten für eine Bank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig werden. Ähnlich wie Votum sehen dies auch die Verbände AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und der Verband Geschlossene Fonds VGF. „Dieser starke Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit des selbständigen Fondsvermittlers ist für das angestrebte Ziel des Gesetzgebers nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig. Er erweist sich daher als grundrechtswidrig“; empört sich Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführer des Votum Verbandes.
Weitere Kritik am Entwurf: Der aktuelle Gesetzesvorschlag des Ministeriums sieht die Möglichkeit vor, Mitarbeiter lediglich durch sogenannte Inhouse-Schulungen zu qualifizieren, was dem Missbrauch Tür und Tor öffne. Der Verband habe bereits vergangenes Jahr Qualifikationsnachweise im Rahmen einer staatlichen Prüfung gefordert.
Berater werden zwangsinstitutionalisiert
Falls es nicht noch zu Änderungen kommt, befürchtet der Verband die Schaffung eines "bürokratischen Monsters". Wie VGF und AfW will sich Votum in der Anhörung im Bundesfinanzministerium am 31. Mai 2010 für eine eigenständige Regulierung der freien Berater und der Existenzsicherung ihrer Selbständigkeit einsetzen.
Wie die Verbände VGF und AfW begrüßt auch der Votum-Verband gesetzliche Standards für Beratungs- und Dokumentationspflichten bei der Vermittlung von geschlossenen Fonds und neue Qualifikationsvorgaben für Berater. Der nun eingeschlagene Weg sei jedoch ein Irrweg.
Denn der aktuell vorgelegte Diskussionsentwurf eines „Gesetzes zur
Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ sieht vor, dass eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut zukünftig zwingende Voraussetzung für die Vermittlung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds ist. Andernfalls müssten sich Berater einem Haftungsdach anschließen.
Angriff auf die freien Berater
Dies versteht der Votum-Verband als Angriff auf die Selbständigkeit der derzeit rund 100.000 freien Berater, die auf Grundlage einer Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung ihrer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Sie seien als Einzelpersonen nicht in der Lage, die bürokratischen Voraussetzungen an den Betrieb eines Finanzdienstleistungsinstituts zu erfüllen.
Wird der Entwurf Gesetz, müssten sie entweder ihre Tätigkeit einstellen oder zukünftig als gebundene Agenten für eine Bank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig werden. Ähnlich wie Votum sehen dies auch die Verbände AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und der Verband Geschlossene Fonds VGF. „Dieser starke Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit des selbständigen Fondsvermittlers ist für das angestrebte Ziel des Gesetzgebers nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig. Er erweist sich daher als grundrechtswidrig“; empört sich Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführer des Votum Verbandes.
Weitere Kritik am Entwurf: Der aktuelle Gesetzesvorschlag des Ministeriums sieht die Möglichkeit vor, Mitarbeiter lediglich durch sogenannte Inhouse-Schulungen zu qualifizieren, was dem Missbrauch Tür und Tor öffne. Der Verband habe bereits vergangenes Jahr Qualifikationsnachweise im Rahmen einer staatlichen Prüfung gefordert.
Berater werden zwangsinstitutionalisiert
Falls es nicht noch zu Änderungen kommt, befürchtet der Verband die Schaffung eines "bürokratischen Monsters". Wie VGF und AfW will sich Votum in der Anhörung im Bundesfinanzministerium am 31. Mai 2010 für eine eigenständige Regulierung der freien Berater und der Existenzsicherung ihrer Selbständigkeit einsetzen.
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