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VSAV-Vorstand „Bafin-Aufsicht für 34f-ler bedroht Vielfalt der Finanzberatung“

Beratungsszene: Wenn 34f-Vermittler unter Bafin-Aufsicht kommen, werden viele von ihnen ihr Geschäft aufgeben, vermutet man beim VSAV.
Beratungsszene: Wenn 34f-Vermittler unter Bafin-Aufsicht kommen, werden viele von ihnen ihr Geschäft aufgeben, vermutet man beim VSAV. | Foto: Pixabay
Ralf Werner Barth
Foto: Conav

Der Plan sei „purer Aktionismus“. Er wirke sich negativ auf die Beratungsabdeckung aus und und bedrohe den Schutz der Verbraucher: Mit harschen Worten kritisiert die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) den Plan der Bundesregierung, 34f-Vermittler unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu stellen.

„Hinsichtlich der Bedienung einer großen Kundenzielgruppe und dem Verbraucherschutz wird mit der Kompetenz-Übertragung auf die Bafin nichts gewonnen“, so VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. Vielmehr habe sich die bislang praktizierte dezentralen Aufsicht und Zulassung von 34f-Beratern bewährt: Die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Gewerbeämter könnten ihre Kontroll- und Zulassungsaufgaben „sehr viel besser, schneller und kostengünstiger“ wahrnehmen. Immerhin seien sie vor Ort tätig und brächten eine langjährige Erfahrung mit.

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Im Zuge der anvisierten Neuordnung befürchtet der VSAV einen „massiven Kostenanstieg und langwierigere Zulassungsverfahren“ für die betroffenen Vermittler. Eine Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f und Honorar-Finanzanlagenberater nach Paragraf 34h Gewerbeordnung würde das Beratungsangebot am deutschen Markt ausdünnen. „Profitieren würde nur der konzernabhängige und der rein elektronisch gesteuerte Vertrieb“, schätzt Barth. Eine Bafin-Aufsicht bedrohe somit den „notwendigen Wettbewerb und die Vielfalt in der Finanzberatung“. Barth findet: „Darunter kann die Beratungsqualität letztlich nur leiden.“

Der Gesetzentwurf eines Aufsichtsübertragungsgesetzes für Finanzanlagenvermittler (FinAnlVÜG) hat am vergangenen Mittwoch das Bundeskabinett passiert. Er geht jetzt in die parlamentarische Abstimmung durch Bundestag und Bundesrat. Wann final über das Gesetz entschieden wird, ist noch unklar. Laut dem Gesetzentwurf sollen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater ab 2021 der Bafin unterstellt werden. In der Branche hat das Vorhaben bereits viele Kritiker auf den Plan gerufen. Betroffene Vermittler und ihre Interessenvertreter lehnen die Pläne mehrheitlich ab.

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