VSH-Experte Ralf Werner Barth Wenn Corona für Vermittler zum Haftungsrisiko wird
Wie heißt es so treffend bei den Sicherheitshinweisen im Flugzeug? Versorgen Sie sich zuerst selbst mit der Sauerstoffmaske, nur dann können Sie im Nachgang noch den anderen mitfliegenden Personen helfen. Dieses wirkungsvolle Prinzip gilt ebenso für viele Finanzberater, die in der Corona-Krise zuerst sich selbst schützen sollten, bevor sie ihren Kunden in dieser Ausnahmesituation helfen.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wirken wir ein Brandbeschleuniger auf viele Finanzberatungsunternehmen. Umso mehr, als dass Finanzberater einerseits die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu spüren bekommen, andererseits trotzdem ihren Kunden und Mandanten mit Rat und Tat zur Seite stehen müssen.
Nun gilt es, den Brand zu löschen. Diese Doppelbelastung macht eine beschleunigte Digitalisierung vor allem in der Kommunikation fast zwingend. Aber durch sie ergeben sich plötzlich ganz neue Risiken, die durchaus haftungsrelevant werden oder sogar zu Problemen mit dem Strafrecht führen können. Und hier können und sollten sich Maklerfirmen oder Vermittlerbüros zu allererst selbst absichern. Nur: Kaum ein Finanzberater kennt diese Risiken. Und: Sind diese überhaupt in seiner Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) gedeckt? Hat der Berater oder die Beraterin eigentlich eine Strafrechtsversicherung, die auch bei zu Unrecht erfolgten Klagen überaus nützlich ist?
Die neuen Risiken durch vermehrte digitalisierte Prozesse und mehr Online-Geschäft lassen sich in vier große Gruppen einteilen:
1. Risiken Moderner Kommunikationswege:
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Messenger-Dienste erhöhen die Flexibilität und die Geschwindigkeit in der Kommunikation enorm. Immer scheint Eile geboten zu sein, denn die Konkurrenz lauert parallel schon auf dem anderen Online-Kanal. Es lauert aber auch das Risiko, in der Hektik falsch oder nicht zu handeln. Beispiele: Da wird eine Schadensmeldung versehentlich gelöscht, eine wichtige Vertragsinformation nicht weitergegeben oder im Eifer des Gefechts beim Online-Geschäftsabschluss gar eine Falschauskunft erteilt. Nicht zu vergessen sind mögliche DSGVO-Verstöße bei der Online-Beratung.
Zu allererst ist die VSH-Versicherung auf Details wie die Internetklausel zu überprüfen, damit der Umgang und der Einsatz der modernen Techniken und der Sozialen Medien bis hin zu deren Werbeeinsatz (und möglichen Abmahnungen) unbedingt mitversichert sind.
VSH auf die Internetklausel und ihren Deckungsumfang prüfen
In der Folge kann die Empfehlung nur lauten, die Finanzberatung ungeachtet des neu-zeitlichen Kommunikationsdrucks wieder zu entschleunigen: Erst die Fakten prüfen, dann die Auskunft geben. Beruflich relevante Inhalte aus den Chats, entweder durch Auslesen oder per Bildschirmfoto (auch am Handy) gleich als Dokumentation im CRM abspeichern und dieses Vorgehen auch den Mitarbeitern vorgeben.