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VSH-Experte Ralf Werner Barth Wenn Corona für Vermittler zum Haftungsrisiko wird

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2. Risiken aus bestehenden Spezial-Konzepten

Die Entscheidung, sich auf eine bestimmte Zielgruppe mit ihren besonderen Bedarfen und Eigenarten zu spezialisieren, hat den Vorteil, sich hier in besonderer Weise als Spezialist zu positionieren und zu profilieren. Aber jeder Spezialist sollte auch immer das damit verbundene Klumpenrisiko sehr ernst nehmen. Was passiert, wenn gerade diese Branche aufgrund äußerer Umstände eine massive strukturelle Krise erlebt?

Dies kann leider sogar dazu führen, dass Versicherer bestehende Deckungskonzepte aufgrund der gestiegenen Risiken plötzlich nicht mehr aufrechterhalten und die Verträge von heute auf morgen kündigen. Jetzt in der Corona-Krise häufiger zu beobachten. Kunden erwarten, dass der Spezialist diese Gefahren frühzeitig erkennt und Lösungen erarbeitet. Hilfreich dafür ist immer, immer wieder die Schadenquote bei den bestehenden Konzepten zu ermitteln. Immer unter der selbstkritischen Beurteilung, ob sich Rahmenbedingungen so ändern, dass ein Ausstieg des Produktgebers wahrscheinlicher wird. Da ist es gut, mehrere Eisen im Feuer zu haben und nicht nur von einem Versicherer abhängig zu sein.

Lösungsvorschläge können sein: Nachkalkulationen der Prämien, vorsorgliche Nachverhandlungen mit den Versicherern zum Deckungsumfang oder gar den neuen Bedingungen angepasste Konzepte mit einer anderen Versicherungsgesellschaft. Voraussetzung bei alledem ist, dass der Makler dies gegenüber den Kunden und dem Produktgeber ehrlich, sorgfältig und schriftlich kommuniziert.

3. Risiken bei Gewerbeversicherungen

Im Vergleich zum Privatkundengeschäft gleicht das gewerbliche Komposit-Geschäft einem Minenfeld. Viel häufiger kommt es dort zu Anpassungen, Veränderungen, Herausnahmen und Erweiterungen in den verschiedenen Verträgen und Sparten. Oft führen dabei versäumte Fristen und unangepasste Risikoverhältnisse  wie beispielsweise Deckungssummen, Inhalte oder neuere Klauseln zu viel gravierenderen Auswirkungen und im schlimmsten Falle auch zu deutlich höheren VSH-Schäden.

Fehler passieren dann, wenn wie derzeit in der Corona-Krise gleich mehrere Brandherde gleichzeitig zu löschen sind. Das hat auch damit zu tun, dass in Detailfragen oft die Zuständigkeiten nicht geregelt sind: bester Nährboden für Missverständnisse. Das kann auch dem Makler auf die Füße fallen, mit womöglich existenziell bedrohlichen Ausmaßen.

Deshalb ist schon bei der Übernahme von Mandaten unter allen Beteiligten schriftlich festzulegen, wer im Schadenfall wann was und wie zu erledigen hat. Dazu müssen auch die Geschäftsabläufe in der eigenen Firma klar geregelt sein. Gerade in Ausnahmesituationen wird die VSH dabei zu einer Art Lebensversicherung. Deshalb ist ihre Deckungssumme stets dem wachsenden Bestand und den darin enthaltenden Risiken gemäß nach oben anzupassen.

Selbstbehalte in der VSH werden vor allem in Krisenzeiten zum Hochrisiko

Nur in der Krise zeigt sich, wie krisenresistent Absicherungskonzepte wirklich sind. Oder ob dem Makler womöglich ein haftungsrelevanter Fehler unterlaufen ist, dessen Auswirkung zuvor unerkannt blieb. Deshalb sind Selbstbehalte in der Police sehr niedrig, oder sogar bei 0.- Euro, zu halten. Jeder Schadensfall, auch wenn er den gleichen Ursprung hat, wird einzeln behandelt. Ein hoher Selbstbehalt führt zwar zu einer niedrigen Prämie, kann aber bei nur einem Fehler bei diversen Kunden in der Summe trotzdem in die Insolvenz führen.

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