Altersvorsorge in Deutschland Riester-Sparpläne: „Kosten bei Rentenbeginn oft unzulässig“
Neben den rund 10,5 Millionen klassischen Riester-Rentenversicherungen gibt es in Deutschland rund 3,2 Millionen Fondssparpläne und etwas mehr als 500.000 Banksparpläne, für die Kunden Riester-Zulagen erhalten können. Letztere wurden vor allem von regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken angeboten, deren Neuauflage sie aber bereits vor rund fünf Jahren eingestellt haben. Aktuell sorgen diese Produkte wieder für Wirbel, weil die fällig werdenden Renten oft mit erheblichen Kosten geschmälert werden.
Die Riester-Sparer würden „oft mit teuren Überraschungen konfrontiert, sobald die Auszahlung ihrer Riester-Rente beginnt“, kritisiert aktuell der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Denn bei der Verrentung des angesparten Vermögens berechneten Sparkassen und Volksbanken „immer wieder Kosten, die sie aus VZBV-Sicht bei Vertragsbeginn nicht oder unzureichend benannt haben – obwohl Gerichte die Kostenklauseln von Sparkassen bereits als unwirksam erklärt haben.“
Nur bestimmte Riester-Kosten sind zulässig
Hallo, Herr Kaiser!
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte bereits sechs Sparkassen wegen intransparenter Kostenklauseln erfolgreich abgemahnt und verklagt. Denn Finanzinstitute dürfen bei Riester-Verträgen nur Kosten verlangen, die rechtmäßig sind und auf die sie vertraglich klar hingewiesen haben. Dennoch berechneten manche Banken ihren Riester-Sparern beim Rentenübergang Abschluss- und Vertriebskosten und Verwaltungskosten, die aus Sicht der Verbraucherschützer „oft nicht berechtigt“ seien.
Renten-Angebote mit hohen Kosten ablehnen
Riester-Sparer sollten die Verrentungsangebote ihres Anbieters also genau prüfen und im Zweifel ablehnen, empfiehlt Dorothea Mohn. Aktuell können Verbraucher lediglich und ein neues Angebot mit besseren Konditionen anfordern, erklärt die Leiterin des Teams Finanzmarkt beim VZBV. „Scheitert das, können sie sich zivilrechtlich oder mittels Schlichtungsstellen dagegen wehren, was bisher oft ohne Erfolg bleibt.“ Zudem könne es sich auch nicht jeder Verbraucher finanziell leisten, vorläufig auf die monatlichen Zahlungen im Alter zu verzichten.
Betroffene Verbraucher bräuchten deshalb „jetzt schnelle und unbürokratische Lösungen“, sagt Mohn. „Statt sie noch einmal mit Kosten zu belasten, muss eine kostenfreie Verrentung möglich sein. Wenn sich Anbieter weigern, braucht es eine Sonderregelung, zum Beispiel indem das angesparte Geld in die gesetzliche Rente eingezahlt werden kann“, fordert die Verbraucherschützerin. „Die Bundesregierung muss bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf für einen Vorsorgefonds vorlegen, der die Riester-Rente ersetzt.“