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VZBV Verbraucherschützer wollen Provisionsberatung abschaffen

Der Finanzausschuss des deutschen Bundestags hat am heutigen Mittwoch Verbände aus Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie Verbraucherschutz zu einer öffentlichen Anhörung geladen. Thema ist das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (FiMaNoG), mit dem die europäische Finanzmarkt-Richtlinie Mifid II in deutsches Recht umgesetzt werden soll.

Im Vorfeld haben die Verbände Stellungnahmen abgegeben. Ein sehr weitreichender Vorschlag kommt dabei vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Die Verbraucherschützer fordern, den provisionsbasierten Vertrieb insgesamt abzuschaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf greife bei der Umsetzung der geforderten europäischen Mindeststandards zu kurz, heißt es in der Stellungnahme des VZBV. Im Sinne eines effektiven Anlegerschutzes müsse das System der Provisionsberatung durch Produktanbieter grundsätzlich in Frage gestellt werden.

Bereits das jetzt zur Diskussion stehende Zweite FiMaNoG solle die Abkehr von der Provisionsberatung festschreiben, fordert der VZBV. Als Frist hält der Verband einen Übergangszeitraum von fünf Jahren bis zur endgültigen Einführung für angemessen. „Um während der Übergangszeit die Entwicklung anbieter- und produktunabhängiger Alternativen zur Provisionsberatung zu ermöglichen und den Mindestvorgaben der EU zu entsprechen, sollten der gesetzliche Bestandsschutz für die Provisionsberatung beseitigt werden“, fordert der VZBZ weiter.

"Beratung mit unpassenden Empfehlungen"

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Als Begründung führt der Verband ins Feld, dass nach seinen Erkenntnissen Kunden bei provisionsbasierter  Anlageberatung oft unpassende Empfehlungen erhielten, die ihren Interessen sogar zuwiderliefen. Der VZBV beruft sich verschiedene Untersuchungen der Stiftung Warentest.

Das Prinzip der unabhängigen Beratung sei zwar durch das Honorar-Anlageberatergesetz bereits 2014 gesetzlich verankert worden. Allerdings hält der VZBV viele der Regelungen für unzureichend. Die unabhängige Beratung werde „Kraft Gesetz gegenüber der Provisionsberatung benachteiligt“, findet der Verband. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Umsetzung von Mifid II setze diese Benachteiligung fort.

Schon die Wortwahl findet der VZBV irreführend: Die Bezeichnung der unabhängigen Beratung als „unabhängige Honorar-Anlageberatung“ benachteilige die unabhängige gegenüber der Provisionsberatung.

 

 

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