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Aktualisiert am 08.09.2017 - 13:10 Uhrin FondsLesedauer: 2 Minuten

Wachtendorf-Kolumne Aktienfonds für Minderjährige? Gott bewahre!

Egon Wachtendorf, Chefredakteur DER FONDS
Egon Wachtendorf, Chefredakteur DER FONDS

Es ist schon erstaunlich, mit welch verrückten Ideen sich Kreditinstitute mitunter herumschlagen müssen. Die Telefonkunden-Berater der Nürnberger Consorsbank können ein Lied davon singen. Gibt es beispielsweise doch immer wieder Rabeneltern, die sich bei der Geburt ihres Nachwuchses mit dem Gedanken tragen, für den neuen Erdenbürger ein Depot einzurichten und dort mit hochspekulativen Anlagen das aus Steuermitteln finanzierte Kindergeld zu verjuxen. Das geht natürlich nicht, und besagte Telefonkunden-Berater haben dann alle Mühe, ihre Gesprächspartner von diesem Vorhaben abzubringen.

Die Mühe ist bei näherem Licht besehen durchaus verständlich. Denn im beschriebenen Fall geht es nicht etwa um ein vierfach gehebeltes Faktor-Zertifikat auf den Dax oder die Beteiligung an einem kanadischen Explorationsunternehmen, das in der Arktis nach Öl bohrt. Sondern um den Loys Global P. Das Problem: Die Consorsbank stuft diesen weltweit anlegenden Aktienfonds in der Risikoklasse 5 ein. Das schließt ihn von online geführten Sparplänen für Minderjährige aus, denn dafür kommen bei der BNP-Paribas-Tochter grundsätzlich nur Investmentprodukte der Risikoklassen 1 bis 3 in Frage.

Das Argument des jungen Vaters, er halte angesichts der EZB-Schuldenpolitik unter Risikoklasse 2 eingestufte Anleihe-Produkte wie den Allianz Pimco Euro Rentenfonds oder den Julius Baer Euro Government Bond Fund langfristig für viel gefährlicher als den Loys Global P, verfing nicht. Verärgert gab er schließlich auf und versucht es nun bei einem anderen Anbieter. Comdirekt und ING Diba sollen bereits signalisiert haben, dass es bei ihnen bürokratische Hürden dieser Art nicht gebe. Der Consorsbank hingegen bleibt im Sinne des Fondsgedankens nur jener Satz zuzurufen, mit dem Loys-Manager Christoph Bruns seine jüngste „Handelsblatt“-Kolumne Null Ahnung von Börse! beschließt: „Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun.”

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